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Themenübersicht | Fragen und Antworten

Banking bei NIBC

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen rund um Ihr Banking bei NIBC: Wie Sie ein Konto eröffnen, welche Services wir anbieten und wie typische Bankprozesse bei uns ablaufen. Ideal, wenn Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen möchten, wie Banking mit NIBC funktioniert.

ein älteres Ehepaar schaut in einen Laptop

Kontoeröffnung

Ja, als Kunde benötigen Sie ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das Sie bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder Guthaben vom Tagesgeldkontoüberweisen können. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.

Jeder, der volljährig ist und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und hier steuerpflichtig ist, kann ein Konto eröffnen. Alle Konten bei NIBC sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten.Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind oder sich als deutscher Staatsbürger mit einem Reisepass legitimieren, benötigen wir für die Bearbeitung des eingereichten Antrags auf Kontoeröffnung außerdem eine Meldebescheinigung im Original (nicht älter als zwei Monate), aus der ein Wohnsitz in Deutschland hervorgeht.

Ja, bei NIBC kann man Gemeinschaftskonten eröffnen. Es sind maximal 2 Kontoinhaber möglich.

Es gibt keine maximale Anzahl für Kombi- und Festgeldkonten pro Personennummer.
Aufgrund der Möglichkeit zur täglichen Ein- und Auszahlung in beliebiger Höhe zugunsten Ihres Tagesgeldkontos ist es nicht notwendig, dass mehr als ein Tagesgeldkonto pro Personennummer eröffnet wird.
Sie können für jede Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) ein Flex-Konto eröffnen. Aufgrund der Möglichkeit der Zuzahlung und der Kündigung von Teilbeträgen ist es nicht notwendig, dass mehr als ein Flex-Konto pro Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) pro Personennummer eröffnet wird.

Das Tagesgeldkonto dient als hausinternes Referenzkonto, um z.B. Überweisungen auf Ihr Referenzkonto bei einer anderen kontoführenden Bank vorzunehmen oder um Ihre Anlagebeträge auf die von Ihnen gewünschten Geldanlagekonten zu transferieren.
Wenn Sie bislang noch kein Kunde von NIBC sind, benötigen Sie zunächst ein NIBC-Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto), das Sie über unsere Antragsstrecke eröffnen können. Sind Sie schon Kunde von NIBC so verfügen Sie bereits über ein Tagesgeldkonto. In beiden Fällen können Sie einfach im OnlineBanking ein Festgeldkonto eröffnen und benötigen hierfür lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos, das Sie als Verrechnungskonto nutzen.

Innerhalb einer Frist von 2 Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die früher als Fernabsatzgesetz bekannten Regelungen der §§ 312b ff. BGB finden Anwendung auf Fernabsatzverträge, also alle Verträge über Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden bzw. wurden. Bei Fernabsatzverträgen wird dem Verbraucher ein grundsätzliches Widerrufsrecht eingeräumt.

Ja, das ist möglich, wenn Sie einen Wohnsitz und ein Referenzkonto in den Niederlanden bzw. in Belgien haben.

Das Konto wird nach deutschem Recht geführt.

FATCA

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist eine Verordnung, durch die die USA die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten fördern und eine Steuerumgehung über Auslandskonten durch US-Personen verhindern möchten. Da Deutschland wie zahlreiche andere Länder ein FATCA-Abkommen mit den USA geschlossen hat, müssen deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen. Hierzu muss NIBC seine Kundenbeziehungen mit Blick auf sogenannte US-Indizien prüfen und dokumentieren.

Was sind Beispiele für US-Indizien?

  • US-Staatsbürgerschaft

  • US-amerikanische Telefonnummer

  • Geburtsort in den USA

  • US-amerikanische Wohnanschrift

  • Postfach in den USA

  • Dauerauftrag zur Überweisung auf ein in den USA geführtes Konto

  • Handlungs- oder Vermögensvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit US-Adresse

  • "in care of" oder postlagernd als einzige Adresse, auch außerhalb der USA

Im Rahmen des FATCA-Abkommens haben wir die Pflicht, die Daten von identifizierten Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu melden.

Im Rahmen des FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, Daten von Kunden mit US-Indizien zu melden. Eine Angabe der relevanten Daten ist daher seitens unserer Kunden im Kundenstammvertrag notwendig.

Bitte reichen Sie uns hierzu die folgenden Unterlagen ein:

  • Nachweis dafür, dass eine US-Staatsbürgerschaft derzeit nicht besteht (Negativerklärung) (Kopie)

  • Pass (Kopie): Der Personalausweis oder Reisepass gilt als geeignetes Legitimations- und Identifikationspapier. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, können Sie den nationalen Reisepass bzw. Personalausweis des Drittstaats vorlegen. Die Unterlagen müssen den gesetzlichen Anforderungen an Ausweispapiere entsprechen.

  • Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit durch vollständiges Ausfüllen des W-8 BEN-Formulars (unterschriebenes Original). Sofern Sie nicht die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen, kann das Formular zur Selbstauskunft auf unserer Website genutzt werden.

  • Sofern Sie in den USA geboren wurden, Bescheinigung über den Verlust der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit bzw. eine plausible Erklärung dafür, dass Sie trotz Aufgabe der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft nicht über eine solche Bescheinigung verfügen oder trotz der Geburt in den USA die US-amerikanische Staatsbürgerschaft nicht erhalten haben (Kopie)

PeP

Eine politisch exponierte Person ist gemäß § 1 Abs. 12 GwG jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat. Die vollständige Definition können Sie dem Formular „Informationsblatt / Erklärung - "Politisch exponierte Person" (PEP)“ unter Hilfe & Services – Formularcenter entnehmen.

Wenn Sie eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person einer PeP sind, sind wir gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 GWG verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Dafür bitten wir um ausführliche Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund, Angaben zu Ihren Einnahmen und deren Herkunft. Außerdem erbitten wir Angaben zu Ihrem Vermögen und dessen Herkunft. Hier müssen wir u.U. entsprechende Nachweise anfordern.

Wenn Sie einen PeP-Status erlangt haben, sind wir gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 GWG verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Dafür bitten wir um ausführliche Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund, Angaben zu Ihren Einnahmen und deren Herkunft. Außerdem erbitten wir Angaben zu Ihrem Vermögen und dessen Herkunft. Hier müssen wir u.U. entsprechende Nachweise anfordern.

Informationen zu Steuern und Bescheinigungen

Abgeltungssteuer bedeutet, dass alle Kapitalerträge, die nicht in einem Unternehmen anfallen, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert werden. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dies gilt seit Januar 2009.

Nur wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können wir den darin angegebenen Betrag bis zur Höhe Ihres Sparer-Pauschbetrags von der Abgeltungssteuer ausnehmen.

Sie können in Ihrem OnlineBanking bequem einen neuen Freistellungsauftrag einrichten oder einen bereits bestehenden ändern oder befristen.
Bitte folgen Sie dafür diesem Link. 

Einen angelegten Freistellungsauftrag kann man in der OnlineBanking-Umgebung sehen. Loggen Sie sich am besten mit NIBCode und PIN ein. Klicken Sie im rechten oberen Bildschirmrand auf Ihr persönliches Profil und dann auf die Kategorie "Steuern", dort findet sich der Button "Freistellungsauftrag".

Bei Änderungen der Religionsgemeinschaft, des Kirchensteuersatzes, des Aufteilungsverhältnisses bei Ehegatten oder anderer kirchensteuerrelevanter Aspekte ist ein neuer Antrag zu erteilen. Unterjährige Ãnderungen - einschließlich Widerruf eines einmal erteilten Antrags - können aufgrund der Besonderheiten des Kapitalertragsteuerverfahrens dabei vom Kreditinstitut nur mit Wirkung ab dem Folgejahr berücksichtigt werden. Die Kirchensteuer kann in diesen Fällen für das Jahr der Änderung oder des Widerrufs nur in der Steuerveranlagung durch das Wohnsitzfinanzamt in der vom Gesetz vorgesehenen Höhe festgesetzt werden; ggf. zu viel erhobene Kirchensteuer wird auf diesem Wege erstattet.

Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei Merkmale wie Ihr Wohnsitz, Ihr ständiger Aufenthalt oder - bei Gesellschaften - der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein, z.B. wenn jemand mehrere Wohnsitze unterhält. Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen in anderen Staaten führen jedoch in der Regel nicht zu einer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland.

Das Gesetz verbietet es uns, Ihnen bei der Angabe Ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu helfen. Oft kann das Finanzamt Sie dabei unterstützen. Auch Ihr Steuerberater oder ein auf Steuerrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann weiterhelfen. Wenn es um die anzugebenden Identifikationsnummern geht, können Sie diese hier abrufen.

Wenn Sie steuerlich in einem anderen Staat außer Deutschland ansässig sind, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese Meldepflicht gilt ab dem Jahr 2017 jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr. Sollten Sie davon betroffen sein, informieren wir Sie zuvor darüber. Grundsätzlich gemeldet werden Bankkonten (Gehaltskonten, Girokonten, Sparbücher) und Depots. Dabei werden Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und ähnliche Erträge gemeldet. Außerdem werden Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen und Konto-/ Depotguthaben gemeldet. Aufgrund unseres Geschäftsmodells treffen auf NIBC nur Teile dieser Meldeinformationen zu. Die deutsche Finanzverwaltung leitet ab 2017 die Daten an die teilnehmenden Staaten weiter. Deutschland erhält im Gegenzug Datenüber die Konten in Deutschland ansässiger Personen.

Kontoführung

Der BIC der NIBC Bank N.V. lautet NZFMDEF1XXX.

Die Bankleitzahl von NIBC lautet 512 107 00.

Die Führung aller Konten ist kostenfrei.

Unter dem Begriff "legitimierte Mitteilung" versteht man eine Nachricht aus Ihrem elektronischen Postfach. Diese können Sie uns in Ihrem OnlineBanking Portal über das Postfach zukommen lassen. Unter "Nachricht schreiben" stehen Ihnen 4750 Zeichen zur Verfügung. Auch das Anhängen von Dokumenten ist möglich. Bitte beachten Sie, dass Nachrichten über das elektronische Postfach mit einer TAN bestätigt werden müssen, da diese als Ihre elektronische Unterschrift fungiert.

Die Zinsen auf unseren Anlagekonten werden nach der deutschen Zinsmethode 30/360 berechnet. Somit erhält ein Zinsmonat stets 30 und ein Zinsjahr stets 360 Tage.

Bei Tagesgeldkonten werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben. Bei Festgeld mit Laufzeiten von unter einem Jahr werden die Zinsen bei Fälligkeit gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von 1 Jahr und mehr erfolgt die Zinsgutschrift zum Jahresultimo. Bei den Konten Flex30, Flex60 und Flex90 werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Auszahlung des gekündigten (Teil-)Guthabens gutgeschrieben.

Ja, Sie können Vollmachten erteilen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bank nur Vollmachtsformulare für den Todesfall zur Verfügung stellt. Sollten Sie eine Vertretung schon zu Lebzeiten wünschen, reicht diese Vollmacht nicht aus. Bitte wenden Sie sich an unser Kundencenter, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.

Über das OnlineBanking-Portal können Sie für den von uns mitgeteilten NIBCode einen Alias-Namen vergeben oder die PIN ändern. Eine Änderung der persönlichen Daten ist entweder schriftlich oder im OnlineBanking über ihr Profil (rechts oberer Bildschirmrand) in den persönlichen Daten oder per legitimierter Mitteilung ("Mitteilung an die Bank") möglich. Bei Änderungen über diesen Weg ist die Bestätigung durch Eingabe einer TAN erforderlich.

Sie können sich telefonisch bei unserem Service Center melden und dort eine neue PIN anfordern.

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