Einlagensicherung
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Die NIBC Bank N.V. und ihre Niederlassungen in der Europäischen Union unterliegen dem niederländischen Einlagensicherungssystem, welches durch De Nederlandsche Bank N.V. (DNB) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Die DNB ist das niederländische Aufsichtsorgan, vergleichbar mit der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und übt die Tätigkeiten beider Institute aus. Das Einlagensicherungssystem ist in den Niederlanden seit 1978 gesetzlich verankert, um die Interessen der Einleger zu schützen. Das Einlagensicherungssystem wird vom niederländischen Gesetzeswerk des sogenannten Wft (Wet op het financieel toezicht) geregelt und ist seit dem 1. Januar 2007 als Depositengarantiesystem (niederländisch: Depositogarantiestelsel) bekannt.
Für das von der De Nederlandsche Bank N.V. (DNB) verwaltete Einlagensicherungssystem kommen die Banken im Grundsatz gemeinschaftlich auf. Seit dem 1. Juli 2013 sind die Banken verpflichtet, einen vierteljährlichen Beitrag in einen Fonds des Einlagensicherungssystems zu zahlen. In dem Fall, dass das System greift, wird der Fonds ausgezahlt. Ist der Fonds nicht ausreichend, werden die restlichen Kosten - analog zur früheren Vorgehensweise - auf die Banken verteilt.
Die Ausgleichszahlung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Sicherungsfalls durch die Niederländische Zentralbank. Dafür muss ein Anspruch auf die Entschädigung bei der De Nederlandsche Bank (DNB) geltend gemacht werden. Dies kann entweder online oder postalisch erfolgen. Kunden haben bis zu 3 Monate Zeit, den Anspruch auf die Ausgleichszahlung bei der DNB geltend zu machen.
Nein. Im Rahmen des niederländischen Einlagensicherungssystems ist die Sicherheit der Einlagen unabhängig von den Aktivitäten der NIBC Bank N.V. am Finanzmarkt garantiert.
Die auf den Seiten der De Nederlandsche Bank N.V. (DNB) verwendeten Sprachen sind Niederländisch und Englisch. Sollten Sie eine spezielle Frage zur Einlagensicherung haben, die nicht durch die Fragen und Antworten und andere Informationen auf unserer Website www.nibc.de abgedeckt ist, können Sie diese gerne schriftlich an unseren Kundenservice richten. Uns ist es wichtig, Sie in Fragen der Einlagensicherung präzise und passgenau zu informieren.
Die EU Richtlinie (2014/49/EU), welche die Einlagensicherung regelt, ist in der nationalen niederländischen Gesetzgebung in drei Stufen umgesetzt worden:
1. Stufe: Wet op het financieel toezicht (Wft) (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit „Gesetz zur Finanzaufsicht“), zum Herunterladen verfügbar unter dem folgenden Link https://wetten.overheid.nl/BWBR0020368/2018-02-09. Der maßgenbliche Abschnitt hat die Nummer 3.5.6 (Paragraphen 3.5.6.1 bis 3.5.6.3).
2. Stufe: Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft (Bbpm) (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit “Beschluss zur Einlagensicherung“), zum Herunterladen verfügbar unter folgendem Link https://wetten.overheid.nl/BWBR0020414/2016-04-01#Hoofdstuk6. Die maßgeblichen Paragraphen lauten hier 6.4 und 6.5 (Artikel 29.01 – 29.20).
3. Stufe: DNB Beleidsregel Individueel Klantbeeld (BIK) (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit „Regelung der DNB zur Einzelkundenübersicht“) (verfügbar unter https://www.dnb.nl/en/sector-information/deposit-guarantee-scheme/deposit-guarantee-scheme/single-customer-view/) und der DNB Beleidsregel Reikwijdte en Uitvoering Depositogarantiestelsel (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit „DNB Regelung zum Umfang und der Umsetzung der Einlagensicherung“) (verfügbar unter https://www.dnb.nl/en/sector-information/deposit-guarantee-scheme/deposit-guarantee-scheme/scope-and-execution/).
Eine Ausgleichszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Sicherungsfalls durch die Niederländische Zentralbank. Dafür muss ein Anspruch auf die Entschädigung bei der De Nederlandsche Bank (DNB) geltend gemacht werden. Die DNB veröffentlicht im Einlagensicherungsfall auf geeignete Weise alle Informationen, die Sie für eine Beantragung Ihres Anspruches benötigen. Für NIBC ist grundsätzlich zu sagen, dass die Auszahlung der Entschädigung durch ein deutsches Einlagensicherungssystem erfolgt, hier die EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH), die im Namen des Einlagensicherungssystems der Niederlande, also der DNB handelt. Der Einleger in Deutschland muss sich also nicht selbst an die Sicherungseinrichtung in den Niederlanden wenden, sondern kann das Entschädigungsverfahren in Deutschland abwickeln (vgl. § 57 EinSiG).
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese sehen pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt € 100.000 pro Bank vor. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.
Online Sicherheit
NIBC setzt eine 256-Bit-SSL-Verschlüsselung ein, die höchste Sicherheit bietet. SSL bedeutet, dass zwischen dem Internetserver und dem eigenen Computer vor der Übertragung der Daten ein Verschlüsselungsalgorithmus sowie ein Sitzungsschlüssel ausgetauscht werden. Anschließend werden die Daten selbst übertragen. Diese werden nach dem zuvor ermittelten Verfahren verschlüsselt und sind daher vor fremdem Zugriff geschützt. Ein "https://" vor der Webadresse und das geschlossene Vorhängeschloss am unteren Bildschirmrand des Browsers zeigen Ihnen an, dass es sich um eine gesicherte Übertragung der Daten handelt.
Achten Sie bitte bei der Erledigung Ihrer Bankgeschäfte auf einem öffentlichen Computer darauf, dass dessen Virenschutz aktuell ist und die verwendete Software aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammt. Vergewissern Sie sich, dass Ihnen bei der Eingabe der Geheimnummern niemand zusieht. Melden Sie sich unbedingt über den Button "Abmelden" von der OnlineBanking-Anwendung ab, um die Verbindung zum Banking-Server zu trennen.
Für die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten werden in regelmäßigen Abständen zwei Faktoren zu Ihrer Authentifizierung als Kunde abgefragt.
Die 2-Faktor-Authentifizierung ist seit dem 11.09.2019 wirksam und gilt für die Anmeldung im OnlineBanking. Hier ist alle 90 Tage die Eingabe einer TAN als 2. Faktor zur Authentifizierung erforderlich.
Grundsätzlich gelten die Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung auch für die NIBC Banking App. Hier ist die Gerätebindung als optionaler zweiter Faktor möglich. Dadurch entfällt die Eingabe einer TAN bei Login. Die Gerätebindung erfolgt mit einer einmaligen TAN-Eingabe. Wenn Sie Ihr Gerät in der App also einmalig registrieren, profitieren Sie zukünftig vom einfachen Login ohne TAN.
Gehen Sie in der App in die Einstellungen und dort auf den Bereich "Gerät registrieren". Sie können also auch von dort aus den Prozess starten.
Kooperationspartner von NIBC im o.g. Sinne sind derzeit:
Kien B.V.
Lamano GmbH & Co. KG
port-neo Group GmbH
Phishing
Phishing ist der kriminelle Versuch, mittels gefälschter Webseiten an Ihre Zugangsdaten für das OnlineBanking zu gelangen. Meist erhalten Sie dabei eine E-Mail, in der Sie angeblich von Ihrer Bank dazu aufgefordert werden, Ihre Bankdaten, Passwörter und TANs einzugeben. Mit diesen Daten könnten Fremde Überweisungen von Ihrem Konto tätigen. NIBC wird Sie jedoch niemals per E-Mail oder telefonisch dazu auffordern, Ihre Passwörter wie z.B. Ihre PIN oder TAN anzugeben.
Als Kunde sind Sie zu einem sorgsamen Umgang mit NIBCode, PIN und TANs verpflichtet. Eine besondere Versicherung für Schäden gibt es nicht. Allerdings haben wir bei der Auswahl der Systeme auf größtmögliche Sicherheitsvorkehrungen geachtet. So können bspw. Überweisungen vom Tagesgeldkonto nur auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto vorgenommen werden und hier muss der Kontoinhaber identisch mit dem Kontoinhaber der NIBC sein.
NIBC verschickt Nachrichten per SMS, WhatsApp oder anderweitiger Instant-Messaging-Dienste. Sofern Sie eine Text- oder Sprachnachricht über diese Kanäle erhalten, ist es keine offizielle Nachricht von NIBC. Es ist möglich, dass es sich hierbei um einen sogenannten Phishing-Versuch handelt, bei dem versucht wird, Daten von Ihnen über z.B. gefälschte E-Mails, Webseiten oder Kurznachrichten abzufangen.
Wir raten daher dringend davon ab, Bankdaten über Textnachrichten, Instant-Messaging-Dienste oder ungesicherte Apps zu teilen.
Je nach Hersteller der von Ihnen genutzten Schutzsoftware kann es zu einer falschen Erkennung oder einem falschen Alarm beim Kundenlogin von unserer Webseite kommen, da Ihr Antivirusprogramm unsere Webseite fälschlicherweise als infiziert erkennt. Dies tritt immer dann auf, wenn unsere Webseite eine Aktion ausführt, die dem Antivirenprogramm als eine virenähnliche Aktivität erscheint. Bitte beachten Sie, dass unser OnlineBanking für folgende Browser optimiert wurde:
Mozilla Firefox (ab Version 26.0)
Internet Explorer (ab Version 11.0)
Google Chrome (ab Version 30)
Weitere Informationen zum Thema Technik und Online-Sicherheit finden Sie hier.
Kontosperrung
Wenn Sie Ihren Onlinezugang sperren möchten, klicken Sie im persönlichen Bereich auf Ihren Namen und wählen Sie den Eintrag "Onlinezugang & Sicherheit" aus. Klicken Sie dann auf "Onlinezugang sperren". Auf der Folgeseite finden Sie Informationen dazu, wie sich der Onlinezugang sperren lässt.
Wenn Sie noch Zugang zum OnlineBanking haben, können Sie dort direkt eine Nachricht über Ihre Postbox mit der Bitte um Kontosperrung an uns schicken.
Wenn Sie keinen Zugang mehr zum OnlineBanking haben schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag zur Sperrung, gerne auch per Fax. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir zu Ihrer Sicherheit die Konten erst entsperren können, wenn uns ein schriftlicher Auftrag mit der Originalunterschrift vorliegt.
Für die Entsperrung Ihres Kontos benötigen wir einen schriftlichen Auftrag, der von Ihnen unterschrieben sein muss. Eine Erteilung des Auftrags per Fax genügt hier aus Sicherheitsgründen nicht.