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Unsere Produkte

Hier erfahren Sie mehr über unsere Spar- und Anlageprodukte, wie zum Beispiel Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wir beantworten Fragen zu unseren Produkten und erklären, welche Vorteile sie jeweils bieten. So finden Sie schnell das Angebot, das zu Ihren Bedürfnissen passt.

ein älteres Ehepaar schaut in einen Laptop
Icon Sparschwein mit Münze und Sicherheitsschild

Tagesgeld

Unter Tagesgeld versteht man einen Betrag, den der Kunde einer Bank auf ein entsprechendes Guthabenkonto einzahlt. Die Geldanlage wird variabel verzinst und ist täglich verfügbar; eine Mindesteinlage gibt es nicht. So lässt sich das Konto flexibel nutzen, um beispielsweise Guthaben vom Girokonto auf ein Konto mit höheren Zinsen zu überweisen. Benötigt der Kunde das Geld dann doch für eine Anschaffung, überweist er einen bestimmten Betrag zurück auf sein Girokonto - dort steht es beispielsweise für Online-Transaktionen zur Verfügung.

Über das OnlineBanking können Sie jederzeit über Ihr Tagesgeld verfügen. Überweisen Sie einfach den gewünschten Betrag auf Ihr Standardreferenzkonto. Bitte beachten Sie aber, dass zu Ihrer Sicherheit Auszahlungen im OnlineBanking nur bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag möglich sind.

Das Tagesgeldkonto ist kein Zahlungsverkehrskonto, für das Sie bspw. eine EC-Karte erhalten oder von dem Sie Rechnungen begleichen können. Es dient ausschließlich zur Anlage des von Ihnen definierten Betrags. Lastschriften zugunsten oder zulasten Dritter sind nicht möglich. Tagesgeld- und Festgeldkonten bei NIBC sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten.

Das Konto zum Tagesgeld können Sie als Gemeinschaftskonto eröffnen, zum Beispiel mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner.

Zu Ihrer Sicherheit haben wir Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im OnlineBanking auf einen Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag festgelegt.

Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dieses Limit per legitimierter Mitteilung im OnlineBanking anzupassen. Die Anpassung wird innerhalb eines Bankarbeitstages umgesetzt.

Festgeld

Das NIBC Festgeld ist eine Geldanlage, für die Laufzeit und Zins festgelegt sind. Der Anleger kann damit in einem bestimmten Zeitraum zwar nicht frei über das Geld verfügen, im Gegenzug erhält er jedoch höhere Zinsen als bei anderen Konten mit kurzfristig verfügbarem Guthaben (z. B. Tagesgeld): Im Vergleich zum Tagesgeld ist das Festgeld also weniger flexibel, die Verzinsung jedoch macht das Angebot attraktiv.

Wie der Name Festgeld bereits sagt, bindet sich der Anleger mit einem solchen Konto über einen bestimmten Zeitraum an das Angebot seiner Bank. Das bedeutet, er kann vor Ende der Laufzeit nicht über den Anlagebetrag verfügen. Im Vergleich zum Sparbuch oder zum Tagesgeldkonto gelten für Anlagen mit Festgeld meist höhere Zinsen. Diese Zinsen sind in der Regel höher, wenn eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Entsprechend geringer fällt der Zinssatz bei kurzen Laufzeiten aus.
Übrigens gilt ein einmal vereinbarter Zins beim Festgeldkontoüber die gesamte Laufzeit - also auch zum Beispiel bei allgemein sinkenden Zinsen auf Sparguthaben - während er sich beim Tagesgeld nach Marktlage ändert.

Die Mindestanlagesumme für Ihr Geld beträgt € 500. Folgende Laufzeiten stehen beim Festgeld zur Verfügung: 3, 6 und 9 Monate sowie 1, 1.5, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre.

Sie haben bereits ein Konto bei uns? Als Kunde der NIBC eröffnen Sie problemlos ein Festgeldkonto im OnlineBanking. Dazu benötigen Sie lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos, das Sie als Verrechnungskonto nutzen. Dort sollte der Anlagebetrag zur Verfügung stehen.
Nachdem Sie sich in Ihr OnlineBanking eingeloggt haben, wählen Sie bitte in dem Bereich "Privatkunden" unter dem Punkt "Produkte" den Button "Eröffnung Festgeld / Jugendfestgeld". Klicken Sie dann auf den Button "Das kostenlose Konto mit Festzins". Danach wählen Sie das von Ihnen gewünschten Konto und klicken auf "Mehr Infos". Im Anschluss können Sie sich für die von Ihnen präferierten Konditionen entscheiden und klicken auf "Auswählen". So gelangen Sie zum Antragsprozess. Hier können Sie Ihre Angaben vervollständigen.
Den Auftrag für das Festgeldkonto bestätigen Sie mit der Eingabe der TAN durch die SecureGo plus-App oder die sm@rtTAN plus. Die Antwort der Bank erhalten Sie innerhalb weniger Tage in der elektronischen Postbox.
Sollten Sie noch kein Kunde von NIBC sein, nutzen Sie bitte unsere Antragsstrecke, um ein Konto zu eröffnen. Dabei können Sie ein Tagesgeldkonto eröffnen und haben sodann die Wahl zwischen Festgeld-, Kombigeld- und den Flex30-, Flex60- und Flex90-Konten.

Das Konto zum Festgeld können Sie als Gemeinschaftskonto eröffnen, zum Beispiel mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner.

Nein, Abbuchungen und Lastschriften sind nach unseren Vereinbarungen nicht möglich. Bitte überweisen Sie den für die Festgeld- oder die Kombigeldanlage gewünschten Betrag auf Ihr Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto). Wenn uns bereits ein Festgeld- oder Kombigeldauftrag vorliegt, legen wir das Fest- bzw. Kombigeld für Sie an. Schneller und einfacher geht es, wenn Sie dies per OnlineBanking selbst erledigen.

Flex30 / Flex60 / Flex90

Die kostenlosen Konten Flex30 / Flex60 / Flex90 (Mehr.Flex.Konto) sind attraktiv verzinste Konten, mit frei wählbarer Flexibilität. Das Geld wird von der Bank zu einem variablen Zinssatz verzinst und mit einer vom Kunden frei wählbaren Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) von 30, 60 oder 90 Tagen angelegt. Zudem können jederzeit weitere Einzahlungen auf ein bestehendes Mehr.Flex.Konto Konto getätigt werden. Das Angebot für Flex30, Flex60 und Flex90 gilt für jeden Anlagebetrag.

Bei den Konten Flex30 / Flex60 / Flex90 bindet sich der Anlegerüber einen unbestimmten Zeitraum an das Angebot seiner Bank. Das bedeutet, er kann nur nach Ablauf der vereinbarten Frist von 30, 60 oder 90 Tagen ganz oder teilweise über den Anlagebetrag verfügen. Im Vergleich zum Tagesgeldkonto gelten für Anlagen mit Flex30 / Flex60 / Flex90 höhere Zinsen. Diese Zinsen sind in der Regel höher, wenn eine längere Verfügungsfrist vereinbart wurde. Entsprechend geringer fällt der Zinssatz bei kurzen Verfügungsfristen aus. Mit einer maximalen Verfügungsfrist von 90 Tagen bleibt der Anleger sehr flexibel verglichen mit einem normalen Festgeldkonto.

Sie haben bereits ein Konto bei uns? Als Kunde der NIBC eröffnen Sie problemlos ein Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto im OnlineBanking.

Nachdem Sie sich in Ihr OnlineBanking eingeloggt haben, wählen Sie bitte in dem Bereich "Privatkunden" unter dem Punkt "Produkte" den Button "Eröffnung Flex30 / Flex60 / Flex90". Klicken Sie dann auf den Button "Das kostenlose Mehr.Flex.Konto". So gelangen Sie zum Antragsprozess. Hier können Sie Ihre Angaben vervollständigen. Hier können Sie wählen, ob Sie Ihr externes Referenzkonto oder Ihr bestehendes NIBC Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto hinterlegen möchten. Den Auftrag zur Eröffnung eines Flex30 / Flex60 / Flex90 Kontos bestätigen Sie mit der Eingabe der TAN durch die SecureGo plus-App oder die sm@rtTAN plus. Die Antwort der Bank erhalten Sie innerhalb weniger Tage in Ihrer elektronischen Postbox. Sie können sodann Ihren Anlagebetrag ganz einfach auf Ihr neues Flex30 / Flex60 / Flex90 Kontoüberweisen. Sollten Sie noch kein Kunde von NIBC sein, nutzen Sie bitte unsere Antragsstrecke, um ein Konto zu eröffnen.

Das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto können Sie als Gemeinschaftskonto eröffnen, zum Beispiel mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner.

Die Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) ergibt sich aus der Wahl des Produktes. Die Kündigungsfrist beträgt beim Flex30 Konto 30 Tage, beim Flex60 Konto 60 Tage und beim Flex90 Konto 90 Tage.
Wir bitten Sie, das Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto per legitimierter Mitteilung im OnlineBanking ganz oder teilweise zu kündigen. Alternativ können Sie per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Im Falle Ihrer Kündigung per E-Mail behalten wir uns vor, die Identität des Erklärenden zu überprüfen. Der gekündigte Betrag wird entsprechend der von Ihnen gewählten Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) nach Ablauf von 30, 60 oder 90 Tagen auf Ihr angegebenes Verrechnungskontoüberwiesen.

Ja, Sie können auch eine Teilverfügung vornehmen. Hierzu wählen Sie bei der Kündigung einfach den Betrag aus, den Sie kündigen möchten. Der restliche Betrag bleibt auf dem Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto weiterhin bestehen.

Ihr Mehr.Flex.Konto können Sie online kündigen. Bitte loggen Sie sich dafür in Ihrem persönlichen OnlineBanking-Bereich ein. Im Menüpunkt "Service & Mehrwerte" wählen Sie "Weitere Services". Dort finden Sie auf der rechten Seite unter der dritten Kachel den Button "Kündigung Ihres Mehr.Flex.Kontos". Klicken Sie diesen Button, so werden Sie automatisch zum Kündigungsprozess weitergeleitet.

Ja, der Anleger kann jederzeit wie beim Tagesgeldkonto zusätzlich Geld auf sein bestehendes Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto einzahlen. Es muss hierfür kein weiteres Konto eröffnet werden. Die Einzahlung erfolgt entweder direkt als Überweisung auf Ihr bestehendes Flex30 / Flex60 / Flex90 Konto oder bei einem Umbuchungswunsch von Ihrem bestehenden Tagesgeldkonto in wenigen Schritten. Bitte loggen Sie sich dafür in Ihrem persönlichen OnlineBanking-Bereich ein. Im Menüpunkt "Service & Mehrwerte" wählen Sie "Weitere Services". Dort finden Sie auf der linken Seite unter der fünften Kachel den Button "Umbuchung Mehr.Flex.Konto" Klicken Sie diesen Button, so werden Sie automatisch zum Umbuchungsvorgang weitergeleitet.

Variabler Zinssatz bedeutet, dass der Zinssatz jederzeit unter Berücksichtigung der Voraussetzungen hierzu von NIBC geändert werden kann. Die Zinsen werden also nicht für eine bestimmte Zeit festgeschrieben, wie dies bei einem Festgeld der Fall ist.

Kombigeld

Bei dem Kombigeld von NIBC (Kombi.Kapital.Konto in Verbindung mit Kombi.Zins.Konto) handelt es sich um ein Produkt, das die Vorteile eines flexiblen Tagesgeldkontos und eines Festgeldkontos miteinander kombiniert. Ihr Geld wird von der Bank zu einem festen Zinssatz verzinst und mit einer vom Kunden frei wählbaren Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren angelegt - wie beim Festgeld. Sie haben dabei aber deutlich mehr Flexibilität als beim Festgeld und könnenüber bis zu 50% des angelegten Geldes vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit vorzeitig verfügen - wie beim Tagesgeld. Das Kombigeld befindet sich auf 2 Konten: dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto.

Das Kombigeld befindet sich auf zwei Konten: Dem Kombi.Kapital.Konto, das die Funktion des Festgeldesübernimmt, und dem Kombi.Zins.Konto, das wie Tagesgeld genutzt werden kann. Ihr Anlagebetrag wird bei der Eröffnung eines Kombigelds zu je 50% auf beide Konten aufgeteilt. Die ersten 50% Ihres Anlagebetrags auf dem Kombi.Kapital.Konto werden wie bei Festgeld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz angelegt. Dieübrigen 50% Ihres Anlagebetrags werden ebenfalls zu der von Ihnen gewählten Laufzeit und mit dem entsprechenden Zins gutgeschrieben. Vorzeitige Verfügungen, d.h. die Entnahme des Geldes vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, können Sie ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto vornehmen. Esübernimmt dadurch die Funktion eines Tagesgeldkontos.

Die Mindestanlagesumme für Ihr Geld beträgt € 500. Folgende Laufzeiten stehen beim Kombigeld zur Verfügung: 1, 1.5, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 Jahre.

Ihr Anlagebetrag wird bei der Eröffnung eines Kombigeldes zu je 50% auf zwei Konten aufgeteilt: dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto. Vorzeitige Verfügungen sind ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto möglich, auf dem sich 50% Ihres Geldes befinden. Sie können mittels OnlineBanking jederzeit und beliebig oft kostenlose Überweisungen von Ihrem Kombi.Zins.Konto zugunsten Ihres Referenzkontos vornehmen, bis der Anlagebetrag auf dem Kombi.Zins.Konto vollständig erschöpft ist.

Jugend-Tagesgeld

Das Jugend-Tagesgeld ist ein Tagesgeldkonto, welches für Minderjährige eröffnet werden kann. Unter Tagesgeld versteht man einen Betrag, den der Kunde einer Bank auf ein entsprechendes Guthabenkonto einzahlt. Die Geldanlage wird variabel verzinst und ist täglich verfügbar; eine Mindesteinlage gibt es nicht. So lässt sich das Konto flexibel nutzen, um beispielsweise Guthaben vom Girokonto auf ein Konto mit höheren Zinsen zuüberweisen. Benötigt der Kunde das Geld dann doch für eine Anschaffung,überweist er einen bestimmten Betrag zurück auf sein Girokonto - dort steht es beispielsweise für Online-Transaktionen zur Verfügung.
Das Jugend-Tagesgeld ist eine gute Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kunden können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.

Die Geldanlage eignet sich für Eltern, die mehr Rendite für ihre Kinder wollen, als ein klassisches Sparbuch abwirft. Die Festgeld-Anlage wird für eine Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren und zu einem fixen Zins abgeschlossen. Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Anlage damit weniger flexibel, bringt aber höhere Zinsen. Das Jugend-Festgeld kann ab einer Mindestanlage von € 500 angelegt werden.
Wichtig: Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die Eltern oder andere gesetzliche Vertreterüber das Festgeld sowie das angeschlossene Tagesgeldkonto verfügen.

Ja, Sie können beispielsweise mit einem Dauerauftrag von Ihrem externen Referenzkonto auf das Jugend-Tagesgeldkonto sparen. Somit besteht die Möglichkeit, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum für das minderjährige Kind zu sparen.

Wenn Sie erstmals ein Jugend-Tagesgeldkonto für den Minderjährigen eröffnet haben, können Sie im OnlineBanking-Bereich Jugend-Festgeldkonten im Namen des Minderjährigen eröffnen.

WICHTIG: Bitte achten Sie bei der Kontoanlage im OnlineBanking darauf, dass Sie das Konto im Namen des Minderjährigen als Kontoinhaber anlegen und nicht auf Ihren eigenen Namen, falls Sie auch Kunde bei NIBC sind.

Jugend-Festgeld

Jugend-Festgeld (Jugend.Kapital.Konto) ist eine Alternative zum Sparbuch, wenn beispielsweise Eltern eine Geldanlage für ihre Kinder suchen. Das Geld wird mit einer bestimmten Laufzeit angelegt; dabei kommt ein Betrag von mindestens € 500 auf das Festgeldkonto. Der Betrag ist damit nicht flexibel wie beim Tagesgeld verfügbar, bringt im Vergleich zu einem Sparbuch aber einen höheren Zinsertrag. Der feste Zinssatz gilt über die gesamte Laufzeit - auch dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Markt auf Sparguthaben im Markt sinkt.
Das Jugend-Festgeld ist eine gute Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kinder können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen;über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.

Die Geldanlage eignet sich für Eltern, die mehr Rendite für ihre Kinder wollen, als ein klassisches Sparbuch abwirft. Die Festgeld-Anlage wird für eine Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren und zu einem fixen Zins abgeschlossen. Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Anlage damit weniger flexibel, bringt aber höhere Zinsen. Das Jugend-Festgeld kann ab einer Mindestanlage von € 500 angelegt werden.
Wichtig: Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter über das Festgeld sowie das angeschlossene Tagesgeldkonto verfügen.

Gehen Sie auf der Internetseite zum Festgeldangebot und klicken Sie dort auf "Kunde werden".  Anschließend gelangen Sie in den Kontoantragsprozess für das Jugend-Tagesgeld, geben dort alle abgefragten Daten an und folgen den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines Jugend-Festgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) in jedem Fall auch ein kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto für den minderjährigen Kontoinhaber eröffnet wird.

Der Freistellungsauftrag für das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Die Unterschrift des Minderjährigen ist nicht erforderlich. Wurde er nicht von allen gesetzlichen Vertretern oder vom Minderjährigen unterschrieben, ist der Freistellungsauftrag ungültig.

Jugendkonten allgemein

Nein, da die Kontoeröffnungsprozesse für Erwachsene und für Minderjährige getrennt ablaufen, ist das nicht möglich. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall erst ein Tagesgeldkonto für sich selbst und anschließend ein Jugend-Tagesgeldkonto für Ihr Kind.

Der Kundenstammvertrag für das Jugend-Konto muss von allen gesetzlichen Vertretern elektronisch ausgefüllt und die Bedingungen akzeptiert werden. Die Zustimmung des Minderjährigen ist nicht erforderlich. Wurde er nicht von allen gesetzlichen Vertretern oder vom Minderjährigen elektronisch ausgefüllt, ist der Kundenstammvertrag ungültig und es kann kein Jugend-Konto eröffnet werden.

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können bei der Kontoeröffnung verschiedene Adressen für den Minderjährigen und die gesetzlichen Vertreter angeben. Die Kommunikation in Bezug auf das Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) erfolgt bis zur Volljährigkeit ausschließlichüber die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter.

Sie haben die Wahl: Entweder geben Sie Ihr Referenzkonto an oder das des Minderjährigen. Beide Varianten sind möglich.

Das Jugend-Tagesgeldkonto wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC jeweils allein zu vertreten. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen können also ausschließlich die gesetzlichen Vertreterüber das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen.

Nein, Minderjährige dürfen nieüber das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen. Es dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreterüber das Jugend-Tagesgeldkonto verfügen.

Nein, das ist nicht möglich. Die Vertretungs- und Verfügungsberechtigung ist nicht genehmigungspflichtig, sondern wird automatisch bei Eröffnung eines Jugend-Tagesgeldkontos erteilt.

Die Bank stellt nur Vollmachtsformulare für den Todesfall zur Verfügung. Der nun volljährige Kunde kann hier bspw. seine Eltern für den Todesfall bevollmächtigen. Gesetzliche Vertreter können, nachdem das Kind volljährig geworden ist, keinen Online-Zugriff mehr auf die Konten des Kindes erhalten. Grundsätzlich gilt natürlich, dass jeder Volljährige anderen Personen (z.B. Eltern) eine (General-)Vollmacht erteilen kann. Die Formalitäten für diese Vertretungsform besprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice.

Ja, das ist möglich. Der vom Gericht ernannte Vormund wird wie ein Elternteil behandelt.

In diesem Fall erlöschen alle Vertretungs- und Verfügungsrechte der bisherigen gesetzlichen Vertreter. Stattdessen wird der Vormund als gesetzlicher Vertreter geführt und in unseren Unterlagen vermerkt.

Nein, das ist leider nicht möglich, sofern Sie nicht der gesetzliche Vertreter für Ihr Enkelkind sind. Das Jugend-Tagesgeldkonto kann nur durch die oder den gesetzlichen Vertreter, i.d.R. die Eltern, eröffnet werden.

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