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Fragen und Antworten

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen

Warum wird mir eine Aufforderung zur PIN-Änderung im Online-Banking angezeigt?

Bei NIBC findet ein Verfahren zur Konsolidierung der PIN-Formate statt.
Das bedeutet, dass zukünftig alle PINs bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Mithilfe der Änderungsaufforderung möchten wir sicherstellen, dass all unsere Kunden die PIN aktualisieren.

Die Regeln für die neue PIN sind:

  • 8, max. 20 Stellen
  • Die PIN sollte entweder rein numerisch sein oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten
  • Es sollten keine leicht zu erratende Zahlenfolgen oder Zeichenkombinationen sein
  • Der erlaubte Zeichensatz sind Buchstaben (a-z und A-Z, inkl. Umlaute und ß), Ziffern (0-9), sowie die Sonderzeichen @!%&/=?*+;:,._-
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Warum muss ich meine PIN ändern?

NIBC steht für Sicherheit im Online-Banking und in der Banking-App. Historisch bedingt gibt es derzeit zehn verschiedene PIN-Formate im Online-Banking. Um einen aktuellen, technischen und sicherheitsrelevanten Standard zu erreichen, der zudem weniger Wartungsaufwand verursacht, möchten wir alle Online-Banking-PINs auf das einheitliche PIN-Format umstellen. NIBCodes, die nach September 2019 angelegt wurden oder für die der Kunde seine PIN nach September 2019 geändert hat, sind nicht von der Änderungsanforderung betroffen.

Die Regeln für die neue PIN sind:

  • 8, max. 20 Stellen
  • Die PIN sollte entweder rein numerisch sein oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten
  • Es sollten keine leicht zu erratende Zahlenfolgen oder Zeichenkombinationen sein
  • Der erlaubte Zeichensatz sind Buchstaben (a-z und A-Z, inkl. Umlaute und ß), Ziffern (0-9), sowie die Sonderzeichen @!%&/=?*+;:,._-
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Bis wann muss ich meine PIN ändern?

Das Ende der PIN-Konsolidierungsmaßnahme ist im September 2024. Alle Kunden, die zu dem Zeitpunkt ihre PIN nicht umgestellt haben, erhalten eine Auffoderung zur Zwangs-PIN-Änderung.

Wir bitten Sie, Ihre PIN schnellstmöglich zu ändern, wenn diese den neuen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht.

Die Regeln für die neue PIN sind:

  • 8, max. 20 Stellen
  • Die PIN sollte entweder rein numerisch sein oder mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten
  • Es sollten keine leicht zu erratende Zahlenfolgen oder Zeichenkombinationen sein
  • Der erlaubte Zeichensatz sind Buchstaben (a-z und A-Z, inkl. Umlaute und ß), Ziffern (0-9), sowie die Sonderzeichen @!%&/=?*+;:,._-
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Ich nutze FinTS/HBCI. Muss ich dennoch meine PIN ändern?

Ja, auch Kunden, die mit dem Zugangsweg FinTS/HBCI auf ihr Online-Banking zugreifen, müssen ihre PIN aktualisieren.

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Warum wird mir die Aufforderung zur PIN-Änderung angezeigt, obwohl ich sie bereits weggeklickt habe?

Bis zum Ende der PIN-Konsolidierungsmaßnahme im September 2024 können Sie die Änderungsaufforderung im Online-Banking grundsätzlich überspringen. Jedoch ist die Änderung Ihrer PIN ab September 2024 Pflicht. Aus diesem Grund wird Ihnen die Aufforderung solange angezeigt, bis Sie Ihre PIN tatsächlich geändert haben.

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Meine PIN erfüllt bereits die neuen Kriterien. Wieso erhalte ich die Aufforderung trotzdem?

Bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung zu NIBC galt ein anderes PIN-Format. Seinerzeit konnte man u.U. bereits eine PIN wählen, die den heutigen Anforderungen entspricht, jedoch ist das „technische PIN-Format“ veraltet. Aus diesem Grund müssen auch Sie eine neue PIN vergeben.

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Mir wurde ein Aktivierungscode zugesandt, ich habe aber keinen bestellt. Geht das mit rechten Dingen zu?

Sie haben ein Schreiben mit einem beigelegten Aktivierungscode erhalten. Hintergrund ist, dass Sie zu den Kunden gehören, die die Umstellung des TAN-Verfahrens zu SecureGo plus oder sm@rtTAN noch nicht vorgenommen haben. Wir hatten diesbezüglich mehrfach informiert und erinnert.

Der Versand des Aktivierungscodes ist durch NIBC automatisch veranlasst worden. Um Ihr Online-Banking wieder vollumfänglich nutzen zu können, nutzen Sie bitte den Ihnen zugesandten Aktivierungscode gem. Anleitung.

Sollten Sie kein Smartphone haben oder sollte die Verwendung einer App für die Freigabe von Aufträgen im Online-Banking nicht in Frage kommen, bestellen Sie bitte die kostenpflichtige sm@rtTAN-Karte mit dem im Anschreiben beigefügten Formular.

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Warum wird der Kundenlogin von meinem Antivirenschutzprogramm als Phishing ausgewiesen?

Je nach Hersteller der von Ihnen genutzten Schutzsoftware kann es zu einer falschen Erkennung oder einem falschen Alarm beim Kundenlogin von unserer Webseite www.nibc.de kommen, da Ihr Antivirusprogramm unsere Webseite fälschlicherweise als infiziert erkennt. Dies tritt immer dann auf, wenn unsere Webseite eine Aktion ausführt, die dem Antivirenprogramm als eine virenähnliche Aktivität erscheint. Bitte beachten Sie, dass unser Online-Banking für folgende Browser optimiert wurde:

  • Mozilla Firefox (ab Version 26.0)
  • Internet Explorer (ab Version 11.0)
  • Google Chrome (ab Version 30)

Weitere Informationen zum Thema Technik und Online-Sicherheit finden Sie hier.

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Sie haben Fragen an das Service Center?

Sie können sich gerne weiterhin an unser Service Center wenden.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr telefonisch unter 069 24437200.

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BGH Urteil vom 27. April 2021

Hier finden Sie alle Informationen zum BGH Urteil vom 27. April 2021.

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Geschäftsentwicklung der Bank

NIBC Bank N.V. weist ein erfolgreiches Jahr und eine starke Kapital- und Liquiditätsposition auf. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.

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AGB Zustimmungsprozess

Wieso muss ich bei den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?

Nach den bisherigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen galt bei Änderungen der AGB Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung zu den Ihnen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten angebotenen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht angezeigt haben. Mit einem Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diesen Änderungsmechanismus für unwirksam erklärt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat anknüpfend an das Urteil gegenüber allen Banken ihre Erwartung erklärt, alle Kundinnen und Kunden über die Entscheidung des BGH und dessen Auswirkungen zu informieren und deren Zustimmung zu den AGB einzuholen, um die Vertragsverhältnisse im Interesse der Rechtssicherheit auf eine wirksame Grundlage zu stellen. Wir benötigen daher Ihre aktive Zustimmung zu allen Geschäftsbedingungen der Bank (Allgemeine Geschäftsbedingungen und produktbezogene Vereinbarungen), um auch zukünftig eine reibungslose Geschäftsbeziehung führen zu können.

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Was ändert sich für mich durch die aktive Zustimmung?

Die produktbezogenen Vereinbarungen zum Stand 01. November 2020 bleiben inhaltlich unverändert. Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.

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Wo finde ich die genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Geschäftsbedingungen?

Eine genaue Gegenüberstellung der alten Fassung zur neuen Fassung der geänderten Vereinbarungen in Form einer sogenannten Synopse finden Sie unter www.nibc.de/agb2022. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir dies aus der direkten Kommunikation mit Ihnen herausgelöst. So können Sie diese auch später noch einsehen.

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Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?

Ganz einfach und bequem im Online-Banking: Loggen Sie sich hierzu mit ihrem NIBCode / Alias und Ihrer PIN in das Online-Banking von NIBC ein. Hier erscheint eine Seite für Ihre Zustimmung. Laden Sie die dort zur Verfügung gestellten Dokumente zum Lesen und zur Aufbewahrung herunter. Bestätigen Sie anschließend durch Setzen eines Häkchens das Herunterladen. Wählen Sie den Button „Zustimmen“. Unabhängig davon wie viele Produkte Sie bei NIBC führen, müssen Sie den Prozess nur ein Mal für Ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen. Übrigens: Die heruntergeladenen Unterlagen stellen wir zusätzlich automatisch in Ihr Online-Postfach ein.

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Kann ich auch formlos per E-Mail oder Briefpost zustimmen?

Nein, das geht leider nicht. Wir müssen sicherstellen, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für diese Änderung der AGB relevant sind, heruntergeladen haben. Bitte folgen Sie dem Ihnen beschriebenen Weg zur Zustimmung.

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Kann ich auch über die Banking App zustimmen?

Nein, das geht leider nicht. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Online-Banking über die Webseite.

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Wieso wird mir diese Seite im Online-Banking bei jedem Login angezeigt?

Die Seite wird Ihnen so lange angezeigt, bis Sie den AGB innerhalb der vorgesehenen Fristen zugestimmt haben. Haben Sie zu einem vorherigen Zeitpunkt „Später“ ausgewählt, wird Ihnen die Seite beim nächsten Login wieder angezeigt.

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Was passiert, wenn ich den Geschäftsbedingungen nicht aktiv zustimme?

Die Zustimmung zu unseren aktuell gültigen AGB und produktbezogenen Vereinbarungen ist notwendig, damit wir die Kundenbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft in gewohnter Weise und auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können.

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Ich habe mehrere Kundenbeziehungen bei NIBC (z.B. eine Einzelkontoverbindung und eine Gemeinschaftskontoverbindung oder als gesetzlicher Vertreter). Muss ich jeweils separat zustimmen?

Wir möchten die Zustimmung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie haben daher die Möglichkeit, über die erste Seite im Online-Banking den Geschäftsbedingungen für sämtliche bei uns geführten Kundenbeziehungen durch einmaliges „Zustimmen“ gleichermaßen zuzustimmen. 

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Genügt die Zustimmung einer Person bei Gemeinschaftskonten?

Alle (Mit-)Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte sie bei NIBC führen, den Prozess einmalig für ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.

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Genügt es, wenn ein gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes zustimmt?

Alle gesetzlichen Vertreter eines Jugend-Kontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte der Minderjährige bei NIBC führt, den Prozess einmalig für die gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.

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Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen, wenn ich keinen Online-Banking Zugang habe?

Ein aktiver Online-Banking Zugang ist wichtig, um Ihre Geschäftsbeziehung bei uns effizient führen zu können. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit wir Ihnen helfen können, die notwendigen Zugänge anzulegen. Als Kunde ohne aktiven Online-Banking Zugang erhalten Sie (oder haben bereits erhalten) einen Brief mit einem personalisierten QR Code. Mit diesem können Sie Ihre Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen erteilen. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Anschreiben.

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Verlangt NIBC Verwahrentgelt mit den neuen Geschäftsbedingungen?

Nein, NIBC verlangt kein Verwahrentgelt auf Ihre Einlagen. Die AGB und produktbezogenen Vereinbarungen, denen Sie zustimmen, enthalten keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den bereits am 01.11.2020 veröffentlichten Geschäftsbedingungen.

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Erhalte ich eine Bestätigung, wenn ich aktiv zugestimmt habe?

Nein, unser Banksystem verarbeitet Ihre Zustimmung automatisch. Eine separate Bestätigung ist nicht vorgesehen.

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Kann ich im Online-Banking sehen, ob ich den Geschäftsbedingungen zugestimmt habe?

Nein. Sie können allerdings erkennen, dass Sie zugestimmt haben, wenn die Seite für die Zustimmung beim nächsten Login im Online-Banking nicht mehr erscheint.

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Wie werde ich in Zukunft über Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert und wie kann ich dann zustimmen?

Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Sie wie auch zuvor spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden sollen. Zum Wirksamwerden der Änderungen werden wir in Zukunft allerdings Ihre aktive Zustimmung benötigen. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. bei Anpassungen der Geschäftsbedingungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wird eine aktive Zustimmung nicht erforderlich sein.

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