Wertpapierdepot
Ein Depot ist eine digitale Sammelstelle bei Ihrer Bank, in der Sie Ihre Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere verwahren. Es ist jederzeit erreichbar, so dass Sie am Online-Trading teilnehmen können. Es ist immer mit einem NIBC Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) als Verrechnungskonto verknüpft, auf das beispielsweise die Dividenden der Aktien fließen.
Als Kunde erreichen Sie Ihr Aktiendepot mit einer persönlichen Geheimzahl (PIN), um dort Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Damit Sie den Überblick behalten, listet das Depot alle Transaktionen auf - inklusive des aktuellen Werts der Wertpapiere im Aktienhandel. Gewinne oder Verluste werden ebenfalls angezeigt, so dass Sie Ihre Handelsstrategie ggf. anpassen können.
Das Wertpapierdepot selbst ist kostenlos. Lediglich für Transaktionen wie beispielsweise Aktienkauf fallen Gebühren an.
Um Geld für den Aktienkauf verfügbar zu machen oder Dividenden ausgezahlt zu bekommen, benötigen Sie ein Verrechnungskonto. NIBC nutzt dafür das flexible, verzinste Tagesgeldkonto.
Für jede Order, die Sie an der Börse platzieren, fallen Gebühren an. Das gilt beispielsweise für Fonds, Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere. Bei NIBC bewegen sich die Ordergebühren zwischen € 9,90 und € 44,90 - ein faires Angebot. Um herauszufinden, wie viel Geld Sie für eine Order zahlen, nutzen Sie bitte unseren Gebührenrechner Börsenorders.
Folgende Wertpapiere können Sie bei NIBC handeln: Aktien, Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentfonds und ETFs.
Zur Eröffnung eines NIBC Depots klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link und Sie werden direkt auf die Antragstrecke geleitet.
Als Verrechnungskonto wird unser kostenloses NIBC Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) verwendet, das zu den aktuell gültigen Konditionen für Tagesgeld verzinst wird. Bei Tagesgeldkonten, die auch als Depotverrechnungskonto geführt werden, erfolgt die Berechnung und Gutschrift quartalsweise.
Bitte loggen Sie ich in Ihrem persönlichen Online-Banking-Bereich ein. Klicken Sie in der Navigationsleiste am linken oberen Bildschirmrand auf den Punkt „Privatkunden“ und wählen Sie dann links unten „Eröffnung und Aktivierung Depot“ aus, um zum Depot-Angebot zu gelangen.
Durch Klicken auf „Zur Aktivierung“ gelangen Sie zum Aktivierungsprozess.
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Ja, in Ihrer Produktübersicht sehen Sie nach erfolgreicher Eröffnung Ihres Depots über NIBC (Mehr.Invest.Depot) ein Verrechnungskonto, das auf Ihrem Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) basiert. Ihr TAN-Verfahren können Sie gleichermaßen für Ihre Handelsaktivitäten nutzen.
Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto führen, können Sie mit dem zweiten Kontoinhaber auch ein Gemeinschaftsdepot eröffnen.
Gerne können Sie ein NIBC Depot als Gemeinschaftsdepot führen. Wenn Sie ein Depot eröffnen möchten, klicken Sie bitte hier und Sie werden direkt in die Antragstrecke geleitet.
Wenn Sie ein Tagesgeldkonto bei NIBC bereits gemeinschaftlich führen und gemeinschaftlich ein Depot eröffnen wollen, wird Ihr existierendes Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) automatisch zu Ihrem Verrechnungskonto. Als Kunden mit einem gemeinsamen Tagesgeldkonto können Sie Ihr Gemeinschaftsdepot ganz bequem in Ihrem Online-Banking-Account eröffnen.
Hinweis: Bei Gemeinschaften, die im Online-Banking zusammen ein Gemeinschaftsdepot eröffnen wollen, müssen beide Depotantragsteller separat mit ihren individuellen Login-Daten die Antragstrecke durchlaufen und jeweils das Depot aktivieren.
Falls Sie mit einer Person ein Konto eröffnen möchten, die noch kein Kunde bei NIBC ist oder die über ein NIBC Produkt verfügt, auf das Sie keinen Zugriff haben, klicken Sie auf den folgenden Button, um ein Depot zu eröffnen.
WICHTIG: Bei NIBC führen Sie Ihr Gemeinschaftsdepot grundsätzlich als Oderdepot. Bitte beachten Sie, dass die niedrigere Risikoklasse der Gemeinschaft als Grundlage für Ordererfassungen dient. Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, dass bei einem Gemeinschaftsdepot beide Mitdepotinhaber je einen eigenen WpHG-Bogen einreichen.
Es ist möglich, dass offene Orders vorliegen. Gleichen Sie bitte in Ihrem "Orderbuch" ab, ob die betreffende Order noch den Status "offen" hat. Das bedeutet nicht, dass die Order nicht ausgeführt wird; es kommt lediglich zu einer Verzögerung. Insbesondere bei Fondsorders kann es aufgrund variierender Ausführungszeiten zu einer zeitlichen Abweichung zwischen Ordererteilung und -ausführung kommen.
Eine Übersicht der in Ihrem Depot verwahrten Wertpapiere ist jederzeit im Online-Brokerage-Bereich innerhalb Ihres Online-Banking-Accounts abrufbar. Melden Sie sich mit Ihrem NIBCode oder Alias sowie PIN an und klicken Sie dann auf Ihrer Online-Banking-Startseite auf das gewünschte Depot. Zudem erhalten Sie vierteljährlich einen Depotauszug mit den bewerteten Beständen in die elektronische Postbox.
Der durchschnittliche Einstandskurs im Depotbestand wird mit einfacher gewichteter Durchschnittsrechenmethode ermittelt. Bei jedem Wertpapierkauf wird die Stückzahl mit dem jeweiligen Kaufkurs (ohne etwaige Nebenkosten/Stückzinsen/Steuern) multipliziert, addiert (sofern mehrere Käufe dieses Wertpapier vorhanden sind) und durch die Gesamtstückzahl aller Käufe dividiert. Weitere Zugänge verändern diesen durchschnittlichen Einstandskurs, Abgänge haben keinen Einfluss auf den durchschnittlichen Einstandskurs (siehe Berechnung in der folgenden Tabelle).
Datum |
Transaktion |
Stück |
Kurs/Stück |
Gesamtbetrag |
durchschnittlicher Einstandskurs |
Berechnung |
01.02.2022 |
Kauf |
50 |
100€ |
5.000,00 € |
100,00 € |
= 5.000 €/100 St. |
02.03.2022 |
Kauf |
100 |
120€ |
12.000,00 € |
113,33€ |
= 17.000 €/150 St. |
03.04.2022 |
Verkauf |
40 |
140€ |
5.600,00 € |
113,33€ |
|
04.04.2022 |
Verbleibender Einstandswert |
110 |
113,33 € |
12.466,30 € |
113,33€ |
= 110 St. *113,33€ |
Letztendlich dient dieser Wert als Basis für die Kurs-Gewinn- und Verlustrechnung im Depotbestand und kann von steuerlich herangezogenen Einstandswerten abweichen, für die der FIFO-Ansatz (First-In-First-Out) gilt. Liegt kein Kurs für einen Zugang oder eine gesamte Depotposition vor, so wird kein durch-schnittlicher Einstandswert ermittelt.
Die steuerlichen Einstandswerte finden Sie in den jeweiligen Abrechnungen Ihrer Wertpapierkäufe. Steuerlich wird zuerst verkauft, was Sie zuerst gekauft haben.
Allgemeine Informationen
Gesetzliche Vorgaben verpflichten NIBC, vor Ordererfassung die sogenannte Beurteilung der Angemessenheit durchzuführen. Grundlage hierfür sind Ihre Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen in den einzelnen Produktgruppen, die Sie bei Depoteröffnung oder bei einer späteren eigenen Neueinstufung zu diesen Themen angeben.
Nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) hat die Bank vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen von den Kunden Informationen über deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen (z.B. Kauf oder Verkauf von Wertpapieren) einzuholen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für die Kunden beurteilen zu können.
Die Angaben liegen im Interesse des Kunden.
Erlangt die Bank die Informationen nicht, ist eine Beurteilung der Angemessenheit nicht möglich. Eventuelle Änderungen sollte der Kunde der Bank zeitnah mitteilen, damit die Daten aktualisiert werden können. Alle Angaben sind freiwillig. Alle Wertpapiere werden von der Bank in Risikoklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Wertpapiers kann sich im Einzelfall ändern.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Käufen eines Wertpapiers einen Warnhinweis bekommen, falls dessen Risikoklasse über Ihrer von der Bank eingestuften Risikoklasse liegt. Nach diesem Warnhinweis treffen Sie die Entscheidung darüber, ob Sie den Kauf trotzdem tätigen wollen. Somit haben Sie die volle Transparenz hinsichtlich des Risikos Ihrer Orderwünsche und können entsprechend handeln. Wenn Sie Ihre Erfahrungen und Kenntnisse nach einiger Zeit vertieft haben, können Sie eine erneute Risikoklasseneinstufung einreichen. Das entsprechende Dokument "Angaben und Informationen zu Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen zur Beurteilung der Angemessenheit" finden Sie im Formularcenter.
Bitte senden Sie Ihre neue Einstufung vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
NIBC
Postfach 468
45954 Gladbeck
Alternativ können Sie Ihre Neueinstufung auch im Online-Banking-Bereich unter dem Reiter "Angebote" bei "Wertpapiere und Depot" mit "Hier geht es zu den Produkten" per Serviceauftrag ändern.
Entspricht die Risikoklasse der von Ihnen beauftragten Order nicht den von Ihnen im Formular „Angaben und Informationen zu Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen“ getätigten Angaben über Ihre Erfahrungen und Kenntnisse, so erhalten Sie im Online-Brokerage-Portal einen entsprechenden Hinweis. Wenn Sie Ihr Erfahrungsprofil anpassen möchten, können Sie Ihre Angaben laut WpHG-Formular jederzeit neu erfassen.
Sie finden das Formular auch hier in unserem Formularcenter.
Bitte senden Sie das Dokument unterschrieben an:
NIBC
Postfach 468
45954 Gladbeck
Alternativ können Sie Ihre Neueinstufung auch im Online-Banking-Bereich unter dem Reiter "Angebote" bei "Wertpapiere und Depot" mit "Hier geht es zu den Produkten" per Serviceauftrag ändern.
NIBC sendet Ihnen automatisch einen Depotjahresauszug und die Jahressteuerbescheinigung über Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres für das abgelaufene Kalenderjahr zu.
Die Wertpapiere in Ihrem Depot (Einfach.Invest.Depot) werden gemäß § 34a WpHG als Sonderbestand getrennt verwahrt und zählen - im Gegensatz zu Einlagekonten - nicht zum Vermögen der Bank. In einem etwaigen Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere jederzeit herausverlangen oder Ihren Depotbestand auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen. Somit ist es ausgeschlossen, dass der Wertpapierbestand von Kunden im Insolvenzfall zur Begleichung von Außenständen der Bank gegenüber Dritten verwendet wird. Als Sondervermögen ist Ihr Depot vor derartigen Fällen sicher.
Einlagekonten bei NIBC, zu denen auch das Verrechnungskonto für das NIBC Depot zählt, unterliegen den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung (Depositogarantiestelsel). Demnach hat jeder Sparer Anspruch auf Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag in Höhe von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Ja, damit Sie noch näher am Börsengeschehen sind, bieten wir Ihnen als Depotinhaber kostenlose Realtime-Kurse der Börsenplätze Frankfurt am Main, Stuttgart und XETRA® an. Das ist bei anstehenden Anlageentscheidungen ein entscheidender Vorteil im Vergleich zu der sonst üblichen 15-minütigen Zeitverzögerung.
Für die Anpassung Ihrer persönlichen WpHG-Einstufung füllen Sie bitte die WpHG-Abfrage in Ihrem Online-Banking erneut aus und bestätigen Sie Ihre Eingaben mit einer TAN.
Alternativ können Sie das WpHG-Formular auch im Formularcenter herunterladen und am Bildschirm "elektronisch" ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben senden an:
NIBC
Postfach 468
45954 Gladbeck
Ja, bzw. bei dem Erwerb von Fondsanteilen aus unserem Konditionenhandbuch/Fondsliste sparen Sie im außerbörslichen Handel den gesamten Anteil am Ausgabeaufschlag, den die Bank als Vertriebsprovision erhalten würde.
Der Ausgabeaufschlag wird Ihnen nach erteilter Order in der Abrechnung ausgewiesen.
Depotübertrag
Ja, Sie können ein bereits bestehendes Depot kostenfrei zu NIBC übertragen. Die Abwicklung übernehmen wir. Wünschen Sie einen Depotübertrag von einem anderen depotführenden Institut zu uns, dann füllen Sie das Formular "Depotübertrag" elektronisch an Ihrem Bildschirm aus, drucken Sie es aus (auch für Ihre Ablage) und senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an folgende Anschrift:
NIBC
Postfach 468
45954 Gladbeck
Falls Sie das Formular nicht mehr zur Verfügung haben sollten, können Sie es über unser Formularcenter herunterladen oder direkt unten aufrufen. Sobald wir Ihren vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Depotübertrag erhalten, veranlassen wir bei Ihrer bisherigen depotführenden Bank den Übertrag. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Wenn Sie ein Gemeinschaftsdepot übertragen wollen, müssen beide Depotinhaber auf dem Formular unterzeichnen.
Wenn Sie mehrere Depots übertragen möchten, benötigen Sie für jedes Depot ein Formular "Depotübertrag".
Nein, Ihr depotführendes Institut muss dem Depotübertrag nicht zustimmen, damit dieser vollzogen werden kann. Gerne veranlassen wir den Depotübertrag mit Ihrem derzeitigen Depotinstitut für Sie, wenn Sie NIBC mit dieser Aufgabe beauftragen. Eine Extragebühr für die Abwicklung Ihres Depotübertrags veranschlagen wir nicht. Der Übertrag unsererseits ist für Sie kostenfrei.
Die Bearbeitung des Depotübertrags ist immer kostenlos. Es können aber Fremdspesen entstehen, auf deren Beträge NIBC keinen Einfluss hat. Sie fallen z.B. bei der Umschreibung von Namensaktien an. Für den Übertrag von im Ausland hinterlegten Wertpapieren, die nicht bei Clearstream Banking Frankfurt oder Clearstream Banking Luxembourg verwahrt werden oder verwahrt werden können, behält sich NIBC vor, eine Gebühr in Höhe von € 75 zusätzlich zu erheben. Weitere Informationen finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Ja. Aus steuerlichen Gründen werden die Anschaffungskurse für Ihren übertragenen Wertpapierbestand von NIBC übernommen. Vor dem 1. Januar 2009 angeschaffte Wertpapiere werden hierbei nicht berücksichtigt. Wertpapiere, die von Ihnen vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, werden i.d.R. von der übertragenden Bank besonders gekennzeichnet.
Handeln
Nein, die Gebühren können Sie bei Ordereingabe nicht sehen. Bei der Ordereingabe sehen Sie nur einen vorläufigen Ordergegenwert. Dieser setzt sich aus dem letzten (Referenz-)Kurs, multipliziert mit der Stückzahl der Anteile, zusammen. Eventuelle Kursänderungen und eventuell anfallende Entgelte können aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Ordergebühr ist abhängig vom Ausführungskurs Ihrer Order. Da dieser zur Aufgabezeit der Order noch nicht vorhanden ist, ist keine Anzeige der Gebührenhöhe möglich.
Grundsätzlich beziehen sich die Transaktions-/Handelsgebühren auf den Gegenwert einer börslichen Order. Bei NIBC besteht eine Mindestordergebühr von € 9,90 sowie eine maximale Ordergebühr von € 44,90. Diese Gebühr erhöht sich ab dem Schwellenwert von € 17.500 Ordervolumen nicht weiter. Sie bleibt, unabhängig von der Höhe des Ordergegenwerts, ab € 17.500 unverändert. Die untere Tabelle zeigt die NIBC Ordergebühren (ohne fremde Spesen) am Beispiel von Aktien und aktienähnlichen Produkten, die auf den Kurswert notieren.
Ordergegenwert |
Ordergebühr |
|
€ 1.000 |
€ 9,90 |
Minimale Ordergebühr |
€ 2.000 |
€ 9,90 |
|
€ 5.000 |
€ 17,40 |
|
€ 8.000 |
€ 24,90 |
|
€ 10.000 |
€ 29,90 |
|
€ 15.000 |
€ 42,40 |
|
€ 16.000 |
€ 44,90 |
|
€ 20.000 |
€ 44,90 |
Maximale Ordergebühr |
Die Höhe und die Preisänderung der fremden Spesen können von NIBC nicht beeinflusst werden. Informationen zu der Höhe von fremden Spesen erhalten Sie in der Regel auf den jeweiligen Webseiten der jeweiligen Handelsplätze.
Berlin:
Hier finden Sie Preislisten unter dem Hauptmenüpunkt "Gebühren".
Düsseldorf:
Unter dem Hauptmenüpunkt "Die Börse" finden Sie den Menüpunkt "Informationen". Dort finden Sie sämtliche relevanten Details rund um den Handel.
Frankfurt am Main:
Frankfurt: Gehen Sie unter dem Menüpunkt „Wissen“ auf „Börsenwissen“, dann „Handeln an der Frankfurter Börse“ und hier auf „Handelskosten“.
Hamburg - Hannover:
Unter dem Hauptmenüpunkt "Über uns" finden Sie den Untermenüpunkt "Regelwerke". Dort finden Sie derzeit die Gebührenordnung der Börse.
München:
Wenn Sie den Begriff "Organisation" anklicken, können Sie über "Regelwerke" die Gebührenordnung einsehen.
Stuttgart:
Wählen Sie in der Kopfzeile der Website den Link "Regelwerke" unter "Unternehmen" aus. Hier finden Sie derzeit das Dokument "Gebührenordnung".
Tradegate:
Derzeit finden Sie in der Fußzeile den Link "Regelwerk/Bekanntmachungen". Hier finden Sie Ausführungen zur Gebührenordnung.
XETRA®:
In der Kopfzeile finden Sie derzeit der Link "Regelwerke der FWB". Hier ist die Gebührenordnung einsehbar.
Alle Angaben zu den Börsenplätzen sind ohne Gewähr. Umstrukturierungen der jeweiligen Internetseiten sowie Änderungen der Gebührenordnungen der Börsen liegen nicht im Verantwortungsbereich von NIBC.
Falls Sie weitergehende Fragen zu der Gebühren-/Handelsordnung der jeweiligen Börsenplätze haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Bei der Ordereingabe wird der vorläufige Ordergegenwert auf der Basis des letzten Referenzkurses des Wertpapiers berechnet. Dieser enthält keine Entgelte. Der tatsächliche Ausführungskurs wird erst mit der Orderausführung ermittelt und kann daher von dem zugrunde gelegten Referenzkurs abweichen.
Die Orderausführung können Sie im Online-Banking-Bereich prüfen. Bitte melden Sie sich über www.nibc.de unter Login mit Ihren Zugangsdaten an. Unter dem Reiter Online-Brokerage finden Sie die Orderfunktionalitäten Ihres NIBC Depots. Hier können Sie Informationen zu Ihrem Orderstatus abfragen und den Ausführungskurs Ihrer Order einsehen.
Unlimitierte Orders (Orders ohne vom Anleger festgelegte Kurslimite) ohne Gültigkeitsangabe sind grundsätzlich sofort und über den Jahresultimo hinaus gültig. Sie haben die Möglichkeit, beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren selbst eine Gültigkeit zu bestimmen. Wählen Sie dazu einfach aus dem Auswahlfeld "Gültig bis". Bitte beachten Sie die maximal mögliche Ordergültigkeit: 90 Tage für XETRA® und Scoach oder bis Jahresende für alle anderen nationalen Börsen.
Über NIBC können Sie bei folgenden Börsenplätzen Ordereingaben platzieren:
Börse |
Handelszeiten |
Berlin |
08:00-22:00 Uhr; (Anleihen bis 17:30 Uhr) |
Düsseldorf |
08:00-22:00 Uhr; (Anleihen bis 17:30 Uhr) |
Frankfurt am Main |
08:00-22:00 Uhr; (Anleihen 09:00-17:30 Uhr) |
Hamburg - Hannover |
08:00-22:00 Uhr; (Anleihen bis 17:30 Uhr) |
München |
08:00-22:00 Uhr; (Anleihen bis 17:30 Uhr) |
Stuttgart |
08:00-22:00 Uhr; (Anleihen bis 17:30 Uhr) |
Tradegate |
09:00-17:30 Uhr |
XETRA® |
08:00-17:30 Uhr; (Anleihen bis 20:00 Uhr) |
Mit dem kostenlosen Depot haben Sie die Möglichkeit, Wertpapiere (Aktien, Fonds, ETFs, Anleihen, Zertifikate, Optionsscheine) über alle deutschen Präsenzbörsen und XETRA® zu handeln, zu kaufen oder zu verkaufen. Zusätzlich können Sie ca. 12.000 Fonds handeln, viele davon zu einem reduzierten Ausgabeaufschlag.
Wenn eine erteilte Order wegen der Marktlage nicht vollständig ausgeführt werden konnte, kann es bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Order zu mehreren Teilausführungen kommen. Beim Handelssystem XETRA® werden Kauf- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren standardmäßig dann in Einzeltransaktionen aufgeteilt, wenn eine Order nicht auf ein ausreichend großes Aktienangebot trifft.
Ja, infolge entsprechender Marktverhältnisse kann es zu Teilausführungen kommen. Wenn mehrere Teilausführungen an einem Tag erfolgen, werden sie zusammengefasst und mit einem Mischkurs abgerechnet (inklusive Auflistung der einzelnen Kurse mit Stückzahl). Somit zahlen Sie nicht mehrfach Ordergebühren am selben Handelstag.
Folgende Handelszusätze können Sie bei NIBC erfassen:
Stop-Loss-Order
Eine Stop-Loss-Order ist ein bedingter Verkaufsauftrag. Durch das Setzen einer Stop-Loss-Order können bereits erzielte Gewinne gesichert oder Verluste eingeschränkt werden. Dabei setzt der Anleger ein Stop-Loss-Limit. Sobald eine Kursfeststellung (mit Umsatz) dieses gesetzte Limit erreicht oder unterschritten hat, werden die Wertpapiere zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestens verkauft. Es gibt keine Garantie für den zu erzielenden Verkaufskurs. Dieser kann unter, aber auch über dem gesetzten Stop-Loss-Limit liegen.
Auction only (XETRA®, elektronischer Handel)
Sie können eine Order mit dem Zusatz "Auction only" erfassen. Diese Order wird innerhalb des fortlaufenden Börsenhandels nicht beachtet und bezieht sich nur auf elektronische Börsenplätze (XETRA®). Erst bei einer Auktion wird diese Order bei der Kursfeststellung berücksichtigt. Eine Auktion findet außerhalb des gewöhnlichen fortlaufenden Handels statt, mindestens 3-mal am Tag: zur Handelseröffnung, zur Kasse und zum Abschluss des Handelstages.
Fill or Kill (FoK)
Bezeichnung einer Variante eines Kauf- oder Verkaufsauftrags im elektronischen Handelssystem XETRA®. Solche Aufträge müssen sofort entweder vollständig ausgeführt werden oder gar nicht; eine Teilausführung existiert nicht. Dies bedeutet, dass die Order gelöscht wird, wenn eine vollständige und sofortige Ausführung nicht möglich ist.
Hinweis: Die Erteilung eines Auftrags mit dem Zusatz "Fill or Kill" außerhalb der Handelszeit führt automatisch zu einer Orderablehnung. Während der Handelszeit kann eine Order ebenfalls abgelehnt werden, was zu einer automatischen Streichung des Auftrags führt. Gründe hierfür sind u.a. laufende Auktionen auf XETRA® mit dem jeweiligen Wertpapier.
Immediate or Cancel (IoC)
Eine Order im elektronischen Handelssystem XETRA® mit dem Zusatz "Immediate or Cancel" wird sofort (Immediate) und möglichst vollständig ausgeführt. Der Teil der Order, der nicht ausgeführt werden konnte, wird sofort gestrichen (Cancel). Bitte beachten Sie, dass auch bei diesem Orderzusatz Teilausführungen (mehrere Transaktionen zum Erhalt des Ordervolumens durch zum Zeitpunkt der Order nicht vorhandenes Wertpapierangebot) möglich sind.
Hinweis: Die Erteilung eines Auftrags mit dem Zusatz "Immediate or Cancel" außerhalb der Handelszeit führt automatisch zu einer Orderablehnung. Während der Handelszeit kann eine Order ebenfalls abgelehnt werden, was auch zu einer automatischen Streichung des Auftrags führt. Gründe hierfür sind u.a. laufende Auktionen auf XETRA® in dem jeweiligen Wertpapier.
Das Tätigen von Leerverkäufen oder von Wertpapierleihe ist nicht Teil des Leistungsangebots von NIBC. Daher kann dieses Handelsintervall über das NIBC Brokerage nicht in Anspruch genommen werden.
Nach erfolgreicher Orderausführung wird Ihnen eine elektronische Orderbestätigung in Ihre Postbox (elektronischer Briefkasten) innerhalb des Online-Banking-Bereichs zugestellt.
In der Regel haben Fonds einen täglichen Orderannahmeschluss. In individuellen Fällen - je nach Beschaffenheit des Fonds - variiert der Ausführungszeitpunkt und somit der Orderannahmeschluss. Derzeit bietet NIBC ca. 12.000 außerbörsliche Fonds an.
Bei den meisten Fonds bieten wir Ihnen einen Kundenrabatt von bis zu 40% auf den regulären Ausgabeaufschlag an. Bei Erteilung der Fondsorder über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) fallen zudem keine zusätzlichen Ordergebühren an. Bei NIBC können Sie derzeit Anteile von ca. 12.000 außerbörslichen Fonds kaufen.
Folgende Wertpapiere können Sie bei NIBC handeln: Aktien, Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Indexzertifikate, Genussscheine, Optionsscheine, Investmentfondsanteile und ETFs.
Die Zuteilung neuer Wertpapiere im Rahmen einer Neuemission erfolgt oft am späten Nachmittag des Vortages der ersten Börsennotiz. Ob Sie eine Zuteilung erhalten haben, können Sie in Ihrem Depot erfahren. Rufen Sie dort unter "Brokerage" das "Orderbuch" auf. Im Falle einer Zuteilung wird Ihre Order als ausgeführt ausgewiesen. Sollte noch keine Zuteilung erfolgt sein, so bleibt der Orderstatus weiterhin als offen vermerkt. Falls Sie bei der Zuteilung nicht berücksichtigt worden sind, wird Ihre Order aus dem Orderbuch gelöscht. Das zur Deckung der Zeichnung reservierte Anlagekapital wird entweder im Umfang der Zuteilung von Ihrem Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto) als Verrechnungskonto abgebucht oder aber wieder freigestellt.
Die USA erheben derzeit auf bestimmte Einnahmen aus Kapitalvermögen aus US-amerikanischen Wertpapieren eine Steuer von 30%, wenn diese Einnahmen an einen aus US-amerikanischer Perspektive ausländischen Empfänger gezahlt werden. Da diese Steuer gleich am Entstehungsort - also an der Quelle - abgezogen und an die zuständige Finanzbehörde der USA, den Internal Revenue Service (IRS), abgeführt wird, wird sie Quellensteuer genannt.
Der US-Quellensteuerpflicht unterliegen im Depotgeschäft grundsätzlich alle Erträge aus US-Wertpapieren, d.h. Dividenden aus US-Aktien und Zinsen aus US Registered Bonds (Anleihen, Namenspapiere). "US-Wertpapiere" sind Wertpapiere, die ein in den USA ansässiges Unternehmen emittiert hat. Hierzu zählen auch deutsche und ausländische Zertifikate über US-Aktien.
Pauschal werden von Erwerbern solcher US-Wertpapiere 30% der Einkünfte aus diesen Papieren vom Finanzamt einbehalten. Für eine steuerspezifische Behandlung konsultieren Sie am besten Ihren Steuerberater.
Ihre Weisungen bei Kapitalmaßnahmen geben Sie am besten elektronisch per Serviceauftrag innerhalb Ihres Online-Banking-Zugangs ab, da diese zeitkritisch sind.
Ausnahme: Sollte ein entsprechender Hinweis in den Ihnen überlassenen Unterlagen vermerkt sein, senden Sie uns Ihren Auftrag zur Teilnahme an der Kapitalmaßnahme bitte per Post zu.
Nein, NIBC bietet eine reine Online-Handelsplattform an und gibt so Kostenvorteile an die Kunden weiter. Ordererfassungen und -änderungen erfolgen ausschließlich online durch die Depotinhaber selbst.
Nein, NIBC bietet eine reine Online-Handelsplattform an und gibt so Kostenvorteile an die Kunden weiter. Ordererfassungen und änderungen sind ausschließlich online durch die Depotinhaber nach Anmeldung mit den Zugangsdaten möglich.
Sie können Ihre Order im Internet rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche aufgeben. Die Ausführung der Order richtet sich jedoch nach den Öffnungszeiten der jeweiligen Börse.
NIBC übermittelt keine vertraulichen Informationen per E-Mail. Ihre Abrechnungen erhalten Sie von uns automatisch in Ihrer Postbox (elektronischer Briefkasten) innerhalb der sicheren Online-Banking-Umgebung zugestellt.
Eine tagesgültige Order, die nach dem Ende der Handelszeiten einer Parkettbörse aufgegeben wurde, wird von der Börse abgewiesen. Eine tagesgültige Order für den Börsenplatz XETRA® wird nach Handelsschluss NICHT an einen anderen Börsenplatz übermittelt.
Eine Stop-Loss-Order ist ein bedingter Verkaufsauftrag. Durch das Setzen einer Stop-Loss-Order können bereits erzielte Gewinne gesichert oder Verluste eingeschränkt werden. Dabei setzt der Anleger ein Stop-Loss-Limit. Sobald eine Kursfeststellung (mit Umsatz) dieses gesetzte Limit erreicht oder unterschritten hat, werden die Wertpapiere zum nächstmöglichen Zeitpunkt bestens verkauft. Es gibt keine Garantie für den zu erzielenden Verkaufskurs. Dieser kann unter, aber auch über dem gesetzten Stop-Loss-Limit liegen.
Eine Stop-Buy-Order ist ein bedingter Kaufauftrag. Sie ist für den Anleger interessant, der erst bei steigendem Kurs die entsprechenden Wertpapiere kaufen möchte. Dabei setzt der Anleger ein Stop-Buy-Limit. Sobald eine Kursfeststellung (mit Umsatz) dieses gesetzte Stop-Buy-Limit erreicht oder überschreitet, werden die Wertpapiere zum nächstmöglichen Zeitpunkt billigst gekauft. Dabei gibt es keine Garantie für den zu erzielenden Kaufkurs. Dieser kann über, aber auch unter dem gesetzten Stop-Buy-Limit liegen.
Ja, falls die Order bisher nicht ausgeführt wurde. Ob eine Order noch gelöscht werden kann, erkennen Sie im Orderbuch an dem Status "Offen". Wird dieser Status bei der gewünschten Order nicht mehr angezeigt, so kann diese nicht mehr gestrichen werden, da sie bereits ausgeführt wurde bzw. die Börse keine Löschungen mehr annimmt. Grundsätzlich benötigen Sie für die Orderstreichung zur Bestätigung eine TAN.
Bei außerbörslichen Fonds ist die Gültigkeit vorab immer auf "Bis Ausführungstag" eingestellt. Die unterschiedlichen Ausführungszeiten der verschiedenen Fondsgesellschaften werden somit gewürdigt. Es gibt Fonds, deren Kurs nur einmal wöchentlich festgestellt wird. Ohne den Zusatz "Bis Ausführungstag" würde die Order hier nicht zur Ausführung kommen. Daher ist er für Fonds im System voreingestellt.
Bei einem "Mistrade" kommt ein Geschäft an der Börse zu einem nicht marktgerechten Preis zustande. Solche Geschäfte werden i.d.R. automatisch rückabgewickelt. Beide Handelsparteien werden dann so gestellt, als ob das Geschäft nicht stattgefunden hätte.
NIBC gewährt Ihnen im Online-Brokerage grundsätzlich kostenlose Realtime-Kurse. In einem bestimmten Fall kann es sein, dass Sie anstatt der Realtime-Kurse Neartime-Kurse geliefert bekommen:
Die Handelsplätze, die die Kursversorgung übernehmen und die Daten bereitstellen, setzen für die private Nutzung der Kurse ein monatliches Maximalkontingent von 1.000 Suchabfragen an. Wird dieses Kontingent innerhalb eines Monats überschritten, dann erfolgen die zusätzlichen Suchabfragen - also die, die in diesem Zeitraum über die 1.000. Abfrage hinausgehen - als Neartime-Kurse. Sobald eine neue 4-Wochen-Periode beginnt, erhalten Sie wieder Realtime-Kurse, bis Sie das Maximalkontingent von 1.000 Abfragen pro Monat erneut ausgeschöpft haben.
Kapitalmaßnahmen
Im Fall eines Aktiensplits (Teilung der Aktien) werden die Aktien einer AG in kleinere Einheiten aufgeteilt (z.B. 2 neue Aktien für 1 alte). Dadurch steigt die Zahl der Aktien und reduziert sich im Gegenzug der Nennwert bzw. der Eigenkapitalanteil pro Aktie. In der Folge sinkt der Kurs pro Aktie. Der Depotwert bleibt durch den Split selbst unverändert. Eine höhere Anzahl an Aktien kann die Handelbarkeit und somit die Nachfrage fördern.
Im Falle eines Aktiensplits werden die Aktien eines Werts in einem bestimmten Verhältnis gesplittet, also geteilt: Die Anzahl der Aktien nimmt in diesem Verhältnis zu und der Wert des Papiers im selben Verhältnis ab. Diese Änderungen werden automatisch in Ihrem Depot vorgenommen; es besteht also Ihrerseits kein Handlungsbedarf.
Ein einfaches Beispiel: Der Aktienkurs vor dem Split notiert bei € 100 pro Aktie, die Anzahl der Aktien im Beispieldepot beträgt 10 Stück, das Splitverhältnis wird auf 1 : 4 festgelegt. Hieraus ergibt sich ein neuer Aktienkurs von 100/4 (Anwendung des Splitverhältnisses) = € 25 pro Aktie und eine Anzahl von 10 x 4 = 40 Stück. Der Gesamtwert Ihrer Position bleibt somit unverändert.
Hauptversammlung
Zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, deren Aktien Sie halten, werden Ihnen die Anforderungsunterlagen für den Erhalt von Eintrittskarten und auch von Stimmbelegen für die Hauptversammlung von uns zugesandt. Alternativ können Sie die Anforderungsunterlagen auch einfach über den Serviceauftrag "Hauptversammlung" im Online-Banking-Bereich anfordern.
Nein, wir überweisen Ihre Dividenden automatisch auf Ihr verzinstes NIBC Verrechnungskonto. Der Zinssatz des Verrechnungskontos entspricht dem des Tagesgeldkontos (Mehr.Zins.Konto).
MiFID II
Bereits unter MiFID I waren Banken und so auch NIBC gefordert, eine Einstufung ihrer Kunden in verschiedene Anlegertypen vorzunehmen. MiFID II dehnt die Anforderungen des Anlegerschutzes auf sämtliche Kundenkategorien aus. NIBC erbringt Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen ausschließlich für Privatkunden, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln.
Außerdem besteht die Anforderung, sämtliche an Kunden herausgegebene Informationen klar und verständlich zu gestalten.
Ja, bitte loggen Sie sich in Ihr Online-Banking ein. Unter Angebote > Depot > Abruf der aktuellen Broschüre „Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“ können Sie unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Depotnummer die aktuelle Auflage der “Basisinformationen über Wertpapiere und andere Kapitalanlagen” abrufen.
Aufgrund MiFID II gibt es kein Protokoll nach Wertpapierhandelsgesetz mehr. Im beratungsfreien Geschäft von NIBC werden im Rahmen des Depoteröffnungsverfahrens die Kenntnisse und Erfahrungen des Antragsstellers in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen abgefragt, um beurteilen zu können, ob die in Betracht gezogenen Produkte oder Dienstleistungen für den Kunden angemessen sind. Außerdem erfolgt die Einstufung als Privatkunde. Die Möglichkeit einer Heraufstufung vom Privatkunden zum professionellen Kunden besteht bei der Bank nicht.
NIBC erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ausschließlich für Privatkunden, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln.
Nein, NIBC erbringt Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ausschließlich für Privatkunden, die in eigenem wirtschaftlichen Interesse handeln. Die Möglichkeit einer Heraufstufung vom Privatkunden zum professionellen Kunden besteht bei der Bank nicht.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Ihnen bei bestimmten Geschäftsvorfällen gesetzlich vorgeschriebene Informationsdokumente zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Online-/Mobile Brokerage bei NIBC haben Sie sich dazu entschieden, Ihre Wertpapiergeschäfte unter Nutzung eines elektronischen Kommunikationsmediums zu tätigen. Auch die gesetzlichen Informationsdokumente werden Ihnen daher elektronisch im Rahmen des Online-/Mobile Brokerage zur Verfügung gestellt. Hierüber können Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationsdokumente kostenlos einsehen, ausdrucken, herunterladen und/oder auf einem Datenträger speichern.
Damit Sie Ihre Anlageentscheidungen auf informierter Grundlage treffen, empfehlen wir, die gesetzlichen Informationsdokumente vor der jeweiligen Ordererteilung zur Kenntnis zu nehmen, d.h. sie sorgfältig zu lesen. Darüber hinaus sollten Sie die gesetzlichen Informationsdokumente vor der jeweiligen Ordererteilung ausdrucken und/oder speichern.
Ab dem 1. Januar 2018 stellen wir Ihnen die Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) vor dem Erwerb eines entsprechenden PRIIP-Produkts zur Verfügung. Das von dem jeweiligen Produkthersteller erstellte und veröffentlichte Basisinformationsblatt zu einem bestimmten PRIIP-Produkt stellen wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Online-/Mobile Brokerage unter anderem im Erwerbsorder-Prozess nach Eingabe der entsprechenden WKN über den Textlink "Basisinformationsblatt (BIB)" kostenlos zur Verfügung.
Ab dem 3. Januar 2018 stellen wir Ihnen zudem die „Kosteninformation gemäß § 63 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz“ vor jeder Ordererteilung (Erwerb und Veräußerung) zur Verfügung.
Die Information vor Geschäftsabschluss über die voraussichtlichen Kosten können Sie im Online-/Mobile Brokerage im Order-Prozess nach Eingabe der Orderdaten über den Button „Gesetzliche Kosteninformation aufrufen“ kostenlos aufrufen und auf einem Datenträger speichern.
Zukünftige neue gesetzliche Informationsdokumente werden wir Ihnen ebenfalls im Rahmen des Online-/Mobile Brokerage elektronisch zur Verfügung stellen.
PRIIPs sind Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte. Diese stellen wir Ihnen ab dem 1.1.2018 vor dem Erwerb eines entsprechenden PRIIP-Produkts im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Online-/Mobile Brokerage unter anderem im Erwerbsorder-Prozess nach Eingabe der entsprechenden WKN über den Textlink "Basisinformationsblatt (BIB)" kostenlos zur Verfügung.
Dieses können Sie von dort aus kostenlos aufrufen und auf einem Datenträger speichern. Ab dem 3. Januar 2018 stellen wir Ihnen zudem die „Kosteninformation gemäß § 63 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz“ vor jeder Ordererteilung (Erwerb und Veräußerung) zur Verfügung.