1. Einleitung
1.1 Zweck dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für NIBC Bank N.V., im Folgenden "NIBC" oder "wir" genannt.
Diese Erklärung beschreibt den Grad der Barrierefreiheit unserer Produkte und Dienstleistungen, insbesondere jener, die unter die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) fallen. Sie erläutert, wie wir an der Barrierefreiheit arbeiten und was Sie erwarten können, wenn Sie unsere Webseite besuchen.
Diese Barrierefreiheitserklärung ergänzt andere organisatorische Erklärungen wie zum Beispiel unsere Hinweise zum Datenschutz. Sie spiegelt unser breites Engagement für inklusive und verantwortungsvolle Dienstleistungen wider.
1.2 Über die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die digitale Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in der Europäischen Union zu verbessern. Sie legt gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für wichtige Bereiche wie Webseiten, mobile Anwendungen, E-Commerce, Bankdienstleistungen und digitale Kommunikationsmittel fest. Die EAA stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen vollumfänglich an der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft teilnehmen können. Die EAA wird in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungs-gesetz (BFSG) und weitere nationale Rechtsvorschriften umgesetzt.
Ab dem 28. Juni 2025 sind Organisationen, die unter die EAA und das BFSG fallen wie Finanzinstitute, E-Commerce-Plattformen und digitale Dienstleister gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Dienste für Verbraucher zugänglich zu machen.
1.3 Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, mobile Apps und andere digitale Tools so gestaltet und entwickelt werden, dass jeder sie effektiv nutzen kann. Dies umfasst Funktionen wie:
- Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten
- Tastaturnavigation
- Ausreichender Farbkontrast
- Klare und verständliche Inhalte
1.4 Unser Ziel
Bei NIBC sind wir der Meinung, dass jeder teilnehmen können sollte. Auch, wenn wir die rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit bereits umgesetzt haben, arbeiten wir weiter intensiv daran, all unsere Dienstleistungen so schnell wie möglich, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, für jeden vollständig zugänglich zu machen. Auch wenn wir dieses Ziel aktuell noch nicht erreicht haben, haben wir einen klaren Plan hierfür entwickelt:
Wir streben an, bis September 2025 unsere Barrierefreiheitsprüfungen durch ein unabhängiges Unternehmen für all unsere angebotenen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen abgeschlossen zu haben und beginnen mit der Umsetzung der daraus etwa resultierenden Verbesserungsvorschläge. Wir haben bereits eine Abweichungsanalyse erstellt, um unsere aktuelle Situation zu bewerten. Diese Analyse umfasste unsere angebotenen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, internes Wissen, Designprozesse, Kundenservice und die Art und Weise, wie wir Barrierefreiheit herstellen und überwachen.
Auf Basis der Ergebnisse dieser Analyse haben wir einen Plan entwickelt, um nicht nur die vollständige Einhaltung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie und der weiteren nationalen Rechtsvorschriften hierzu weiterhin und zeitnah sicherzustellen. Unsere höchsten Prioritäten sind die Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Webseiten und Anwendungen, der Aufbau des erforderlichen Wissens innerhalb unserer Teams und die Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten. Dies wird uns helfen, die Anforderungen zu erfüllen und die Barrierefreiheit in Zukunft aufrechtzuerhalten.
Während wir an der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden vollständigen Barrierefreiheit arbeiten, bieten wir weiterhin alternative Möglichkeiten an, unsere Dienstleistungen zu nutzen. Dies stellt sicher, dass jeder unsere Dienstleistungen ohne Hindernisse nutzen kann.
1.5 Kontrolle und Gewährleistung
Um zu überprüfen, ob unsere Webseiten und Anwendungen für jeden zugänglich sind, folgen wir den internationalen Richtlinien „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG).
Die WCAG haben vier Grundsätze:
- Wahrnehmbar: Sie müssen alles auf der Webseite finden und lesen können.
- Bedienbar: Sie müssen die Webseite nutzen können, unabhängig davon, wie Sie das Internet nutzen oder welche Fähigkeiten Sie haben.
- Verständlich: Alles auf der Webseite muss leicht verständlich sein.
- Robust: Die Webseite muss gut mit verschiedenen Webbrowsern und Hilfsmitteln, die Menschen online nutzen (wie Bildschirmlesegeräte), funktionieren.
Wir streben an, dass all unsere Webseiten den WCAG 2.1-Standards auf den Stufen A und AA entsprechen.
1.6 Wie wir unsere Dienstleistungen barrierefrei halten
So stellen wir sicher, dass unsere digitalen Dienstleistungen barrierefrei bleiben:
- Integration von Barrierefreiheit in unsere unternehmerische Zielsetzung und Werte (Vision & Mission).
- Einbeziehung der Barrierefreiheit in unsere Design- und Entwicklungsprozesse.
- Regelmäßige Barrierefreiheitsprüfungen und Bewertungen durchführen.
- Fortlaufende Schulungen für Mitarbeiter zu Barrierefreiheitstechniken anbieten.
- Sicherstellen, dass alle Mitarbeiter in der Anwendung der WCAG-Richtlinien durch strukturierte digitale Barrierefreiheitsschulungen und den Zugang zu einem speziellen Wissensportal geschult sind.
- Alle Inhalte intern überprüfen, bevor sie veröffentlicht werden, um sicherzustellen, dass sie den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Es werden Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass wir die Barrierefreiheitsvorschriften einhalten. Die zuständige Aufsichtsbehörde überwacht dies.
Wir sind auch verpflichtet, selbst zu melden, wenn wir feststellen, dass wir eine Barrierefreiheitsanforderung nicht erfüllen. In solchen Fällen müssen wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu lösen. Sollten Sie während der Nutzung unserer Dienstleistungen Barrieren feststellen, ermutigen wir Sie, uns wie im nächsten Abschnitt dieser Barrierefreiheitserklärung beschrieben, zu kontaktieren. Ihr Feedback hilft uns, uns zu verbessern.
1.7 Melden von Barrierefreiheitsproblemen
Sind Ihnen während der Nutzung einer unserer Dienstleistungen Barrieren begegnet? Oder haben Sie eine Frage oder eine Idee dazu? Nehmen Sie dann Kontakt mit uns auf über:
- Telefon: 069 24437200
- E-Mail: info@nibc.de
Was können Sie von uns erwarten?
- Sie erhalten innerhalb von 3 Werktagen eine Empfangsbestätigung.
- Wir halten Sie über den Fortschritt und das Ergebnis auf dem Laufenden.
2. Barrierefreiheit unserer Produkte und Dienstleistungen
2.1 www.nibc.de
Was Sie auf dieser Webseite tun können:
- Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen suchen (über das Menü oder die Suchfunktion)
- Kunde werden
- Den Kundenservice kontaktieren (telefonisch unter: 069 24437200, per E-Mail: info@nibc.de oder per Fax: 069 50600573)
- In das persönliche OnlineBanking einloggen
2.1.1 Barrierefreiheitsstatus
Eine Barrierefreiheitsprüfung durch einen unabhängigen Anbieter, zur Ergänzung unsere bestehenden Bewertung, wurde noch nicht durchgeführt. Die Prüfung ist für Ende August 2025 geplant. Nach Abschluss wird der Bericht dieser Erklärung hinzugefügt. Etwaige festgestellte Probleme werden mit dem Ziel angegangen, bis zum 1. April 2026 die vollständige Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA zeitnah zu erreichen.
2.1.2 Bekannte Probleme
In diesem Stadium wurde noch keine formelle Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Daher ist noch unklar, welche spezifischen Barrierefreiheitsprobleme möglicherweise vorhanden sind.
2.1.3 Alternativen
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung der Webseite haben, können Sie den Kundenservice telefonisch unter 069 24437200 oder per E-Mail an info@nibc.de kontaktieren.
2.2 Persönliches OnlineBanking
Was Sie in Ihrem OnlineBanking tun können:
- Ihre Anlageprodukte eröffnen, einsehen und verwalten (z.B. Überweisungen tätigen)
- Ihre persönlichen Daten einsehen und verwalten
2.2.1 Barrierefreiheitsstatus
Eine Barrierefreiheitsprüfung durch einen unabhängigen Anbieter, zur Ergänzung unserer bestehenden Bewertung, wurde noch nicht durchgeführt. Die Prüfung ist für Ende August 2025 geplant. Nach Abschluss wird der Bericht dieser Erklärung hinzugefügt. Etwaige festgestellte Probleme werden mit dem Ziel angegangen, die vollständige Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA zeitnah zu erreichen.
2.2.2 Bekannte Probleme
In diesem Stadium wurde noch keine formelle Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Daher ist noch unklar, welche spezifischen Barrierefreiheitsprobleme möglicherweise vorhanden sind.
2.2.3 Alternativen
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung des OnlineBankings haben, können Sie den Kundenservice telefonisch unter 069 24437200 oder per E-Mail an info@nibc.de kontaktieren.
2.3 NIBC Deutschland APP (iOS & Android)
Was Sie in dieser Anwendung tun können:
- Ein Anlageprodukt eröffnen
- Ihr Anlageprodukt einsehen und verwalten
- Ihre persönlichen Daten einsehen und verwalten
2.3.1 Barrierefreiheitsstatus
Eine Barrierefreiheitsprüfung durch einen unabhängigen Anbieter, zur Ergänzung unserer bestehenden Bewertung, wurde noch nicht durchgeführt. Die Prüfung ist für Ende August 2025 geplant. Nach Abschluss wird der Bericht dieser Erklärung hinzugefügt. Etwaige festgestellte Probleme werden mit dem Ziel angegangen, die vollständige Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA zeitnah zu erreichen.
2.3.2 Bekannte Probleme
In diesem Stadium wurde noch keine formelle Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Daher ist noch unklar, welche spezifischen Barrierefreiheitsprobleme möglicherweise vorhanden sind.
2.3.3 Alternativen
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung der Anwendung haben, können Sie den Kundenservice telefonisch unter 069 24437200 oder per E-Mail an info@nibc.de kontaktieren.
2.4 SecureGo Plus App
Was Sie in dieser Anwendung tun können:
- Freigabepflichtige Transaktionen genehmigen
- Identifikation durchführen
2.4.1 Barrierefreiheitsstatus
Für weitere Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung verweisen wir auf die Atruvia AG.
2.4.2 Bekannte Probleme
In diesem Stadium wurde noch keine formelle Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Daher ist noch unklar, welche spezifischen Barrierefreiheitsprobleme möglicherweise vorhanden sind. Etwaige Hindernisse werden im Zweifel durch den Anbieter Atruvia AG behoben.
2.4.3 Alternativen
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung der Anwendung haben, können Sie den Kundenservice telefonisch unter 069 24437200 oder per E-Mail an info@nibc.de kontaktieren.
3. Marktüberwachungsbehörde
Die für NIBC zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.
Bis zur formalen Einrichtung der MLBF können Sie diese wie folgt erreichen:
Tel.: (0391) 56 74 530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de