Chatbot Lotte

Antworten rund um die Uhr und ohne Wartezeiten

Der NIBChat (Chatbot) steht Ihnen auf unserer Webseite rund um die Uhr zur Verfügung. Über diese Online Chatfunktion erhalten Sie schnelle und unkomplizierte Auskunft zu allgemeinen Fragen zu unserer Bank und den von uns angebotenen Produkten und Leistungen. Weitere Informationen zu Lotte erhalten Sie hier. Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des NIBChat (Chatbot) grundsätzlich ohne Angabe personenbezogener Daten möglich ist und erfolgen soll. Persönliche Anfragen, Informationen, Aufträge, Weisungen o.ä. bearbeiten wir nicht im NIBChat (Chatbot). Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, keine personenbezogenen Daten (z.B. Name, (E-Mail-)Adresse, Telefon-, Kontonummer o.ä.) im NIBChat (Chatbot) zu übermitteln. Soweit Sie uns personenbezogene Daten innerhalb des Chats dennoch mitteilen, erfolgt die Zusendung gegen unseren Willen und die personenbezogenen Daten werden nur im Zusammenhang mit Ihrer Nachricht zur Optimierung des NIBChat (Chatbot) und sonstiger Fehlerbehebung verwendet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung des NIBChat (Chatbot) finden Sie hier.

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Telefon

Wir sind Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr telefonisch und per Fax für Sie erreichbar: 

Tel.: 069 24437200

Fax: 069 50600573

Kontaktdaten als VCard

Wir bitten von Marketing- und Kooperationsanfragen abzusehen. Nutzen Sie hierfür bitte die Pressekontakt-Stelle.

Voraussichtliche Auslastung der Hotline

Rückruf-Service

Unsere Rückrufe finden von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr statt.

Die Daten, die im Zuge der Kontaktanfrage erhoben werden, werden ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Eine weitere Verwendung dieser Daten, beispielsweise zu Werbezwecken, findet nicht statt.

Wir bemühen uns, Ihrem Rückrufwunsch zum Wunschdatum und zur Wunschzeit gerecht zu werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen kann.

Hinweis

Das Rückruf-Formular steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung.

NIBC FAQ-Bereich.
Häufig gestellte Fragen und Antworten

Werden Sie Kunde

Um von den attraktiven Finanzprodukten der NIBC zu profitieren, werden Sie im ersten Schritt Kunde. Dazu eröffnen Sie zuerst ein Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto). Sie können dies als Einzelperson oder als Gemeinschaft tun. Dieses Basisprodukt eröffnen alle NIBC Kunden als Ein- und Auszahlungskonto, um alle weiteren Produkte ganz unkompliziert im OnlineBanking eröffnen zu können. Dafür benötigen Sie:

  • Ihre Kontaktdaten

  • Kontodaten des Referenzkontos

  • SteuerIdent.-Nr.

Sind Sie bereits NIBC Kunde?

Melden Sie sich im OnlineBanking an

Als Kunde von NIBC haben Sie bereits ein Tagesgeldkonto. Melden Sie sich im OnlineBanking und eröffnen Sie dort ein NIBC-Konto Ihrer Wahl. Hierfür benötigen Sie lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos, das Sie als Verrechnungskonto nutzen.

Für wen möchten Sie ein Tagesgeldkonto eröffnen?

Eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto als Einzelkonto und starten Sie durch

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Das Handeln erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • Fester Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland

  • Ein in Deutschland geführtes Girokonto (Zahlungskonto), das auf den Namen des Kontoinhabers lautet

Kunde werden

Eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto und starten Sie durch

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Das Handeln erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

  • Fester Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland

  • Ein in Deutschland geführtes Girokonto (Zahlungskonto), das auf den Namen des Kontoinhabers lautet

Kunde werden

Eröffnen Sie Ihr Jugend-Tagesgeldkonto

Voraussetzungen

  • Bei Abschluss muss der Kontoinhaber minderjährig sein

  • Alle gesetzlichen Vertreter müssen genannt werden

  • Fester Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland

  • Ein in Deutschland geführtes Girokonto (Zahlungskonto), das auf den Namen des Kontoinhabers (Minderjährigen) oder deren/dessen gesetzlichen Vertreter(s) lautet

  • Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes (wenn dort die Eltern aufgeführt sind), ansonsten einen Auszug aus dem Geburtenregister; wenn der Minderjährige über ein amtlich gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) verfügt, reicht eine entsprechende Kopie

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Hilfe und Services

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Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an info@nibc.de.

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Besuchen Sie unser Formularcenter, um Dokumente und Informationen rund um das Banking bei NIBC herunterzuladen und auszudrucken. 

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Fragen & Antworten

Alle Informationen rund um NIBC finden Sie in unseren FAQs.