NIBC
Die Bank wurde als Nationale Investeringsbank gegründet und ist nach dem Erwerb durch zwei große Pensionsfonds Ende der 90er Jahre in NIB Capital umfirmiert worden. Nach einem weiteren Gesellschafterwechsel im Jahre 2005 wurde aus NIB Capital NIBC.
Die Höhe der Zinsen orientiert sich an verschiedenen Referenzzinssätzen.
In den Niederlanden und in Belgien herrscht unter anderem eine andere Markt- und Wettbewerbssituation als in Deutschland. Je nach aktueller Marktlage kann der niederländische oder der belgische Zinssatz also über oder unter dem von NIBC in Deutschland liegen.
Zu Ihrer Sicherheit haben wir Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im Online-Banking auf einen Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag festgelegt.
Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, dieses Limit per legitimierter Mitteilung im Online-Banking anzupassen. Die Anpassung wird innerhalb eines Bankarbeitstages umgesetzt.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Hintergrundinformationen zu NIBC
Die NIBC Bank N.V. ist eine niederländische Bank. NIBC ist die Marke, unter der die NIBC Bank N.V. in den Niederlanden, in Belgien und in Deutschland das Online-Banking-Geschäft betreibt. Hintergrund: NIBC war - 1945 gegründet - bis 1999 eine teilweise staatliche Organisation, ähnlich der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Deutschland. Heute ist NIBC eine in Nordwesteuropa führende Bank mit weltweitem Vertriebsnetzwerk, die ihren meist mittelständischen Kunden integrierte Finanzierungslösungen anbietet. Weitere Informationen zur NIBC Bank N.V. erhalten Sie unter: www.nibc.com
Ihr Geld unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese sehen pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt Euro 100.000 pro Bank vor. Weitere Informationen finden Sie hier.
Einlagensicherung
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt maximal € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Die NIBC Bank N.V. und ihre Niederlassungen in der Europäischen Union unterliegen dem niederländischen Einlagensicherungssystem, welches durch De Nederlandsche Bank N.V. (DNB) beaufsichtigt und umgesetzt wird. Die DNB ist das niederländische Aufsichtsorgan, vergleichbar mit der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, und übt die Tätigkeiten beider Institute aus. Das Einlagensicherungssystem ist in den Niederlanden seit 1978 gesetzlich verankert, um die Interessen der Einleger zu schützen. Das Einlagensicherungssystem wird vom niederländischen Gesetzeswerk des sogenannten Wft geregelt (Wet op het financieel toezicht) und ist seit dem 1. Januar 2007 als Depositengarantiesystem (niederländisch: Depositogarantiestelsel) bekannt.
Für das von der DNB verwaltete Einlagensicherungssystem kommen die Banken im Grundsatz gemeinschaftlich auf. Seit dem 1. Juli 2013 sind die Banken verpflichtet, einen vierteljährlichen Beitrag in einen Fonds des Einlagensicherungssystems zu zahlen. Im dem Fall, dass das System greift, wird der Fonds ausgezahlt. Ist der Fonds nicht ausreichend, werden die restlichen Kosten - analog zur früheren Vorgehensweise - auf die Banken verteilt.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese sehen pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt € 100.000 pro Bank vor. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.
Die Ausgleichszahlung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Sicherungsfalls durch die Niederländische Zentralbank. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Erstattungsfrist 7 Arbeitstage. Dafür muss ein Anspruch auf die Entschädigung bei der De Nederlandsche Bank (DNB) geltend gemacht werden. Dies kann entweder online oder postalisch erfolgen. Kunden haben bis zu 3 Monate Zeit, den Anspruch auf die Ausgleichszahlung bei der DNB geltend zu machen.
Nein. Im Rahmen des niederländischen Einlagensicherungssystems ist die Sicherheit der Einlagen unabhängig von den Aktivitäten der NIBC Bank N.V. am Finanzmarkt garantiert.
Die auf den Seiten der DNB verwendeten Sprachen sind Niederländisch und Englisch. Sollten Sie eine spezielle Frage zur Einlagensicherung haben, die nicht durch die Fragen und Antworten und andere Informationen auf unserer Website www.nibc.de abgedeckt ist, können Sie diese gerne schriftlich an unser Service Center richten. Wir beantworten diese dann. Uns ist es wichtig, Sie in Fragen der Einlagensicherung präzise und passgenau zu informieren.
Die EU Richtlinie (2014/49/EU), welche die Einlagensicherung regelt, ist in der nationalen niederländischen Gesetzgebung in drei Stufen umgesetzt worden:
1. Stufe: Wet op het financieel toezicht (Wft) (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit „Gesetz zur Finanzaufsicht“), zum Herunterladen verfügbar unter dem folgenden Link https://wetten.overheid.nl/BWBR0020368/2018-02-09. Der maßgenbliche Abschnitt hat die Nummer 3.5.6 (Paragraphen 3.5.6.1 bis 3.5.6.3).
2. Stufe: Besluit bijzondere prudentiële maatregelen, beleggerscompensatie en depositogarantie Wft (Bbpm) (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit “Beschluss zur Einlagensicherung“), zum Herunterladen verfügbar unter folgendem Link https://wetten.overheid.nl/BWBR0020414/2016-04-01#Hoofdstuk6. Die maßgeblichen Paragraphen lauten hier 6.4 und 6.5 (Artikel 29.01 – 29.20).
3. Stufe: DNB Beleidsregel Individueel Klantbeeld (BIK) (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit „Regelung der DNB zur Einzelkundenübersicht“) (verfügbar unter https://www.dnb.nl/en/sector-information/deposit-guarantee-scheme/deposit-guarantee-scheme/single-customer-view/) und der DNB Beleidsregel Reikwijdte en Uitvoering Depositogarantiestelsel (in etwa ins Deutsche übersetzbar mit „DNB Regelung zum Umfang und der Umsetzung der Einlagensicherung“) (verfügbar unter https://www.dnb.nl/en/sector-information/deposit-guarantee-scheme/deposit-guarantee-scheme/scope-and-execution/).
Die Ausgleichszahlung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Sicherungsfalls durch die Niederländische Zentralbank. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Erstattungsfrist 7 Arbeitstage. Dies ist auch in dem Informationsbogen für Einleger ausgeführt, den wir einmal jährlich in das Online-Banking Postfach unserer Kunden einstellen.
Eine Ausgleichszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Sicherungsfalls durch die Niederländische Zentralbank (in den Folgejahren entsprechend der dann geltenden gesetzlichen Regelung). Dafür muss ein Anspruch auf die Entschädigung bei der De Nederlandsche Bank (DNB) geltend gemacht werden. Die DNB veröffentlicht im Einlagensicherungsfall auf geeignete Weise alle Informationen, die Sie für eine Beantragung Ihres Anspruches benötigen. Für NIBC ist grundsätzlich zu sagen, dass die Auszahlung der Entschädigung durch ein deutsches Einlagensicherungssystem erfolgt, hier die EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH), die im Namen des Einlagensicherungssystems der Niederlande, also der DNB handelt. Der Einleger in Deutschland muss sich also nicht selbst an die Sicherungseinrichtung in den Niederlanden wenden, sondern kann das Entschädigungsverfahren in Deutschland abwickeln (vgl. § 57 EinSiG).
Sonstiges
Eine politisch exponierte Person ist gemäß § 1 Abs. 12 GwG jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat. Die vollständige Definition können Sie dem Formular „Informationsblatt / Erklärung - "Politisch exponierte Person" (PEP)“ unter Hilfe & Services – Formularcenter entnehmen.
Wenn Sie eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person einer PeP sind, sind wir gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 GWG verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Dafür bitten wir um ausführliche Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund, Angaben zu Ihren Einnahmen und deren Herkunft. Außerdem erbitten wir Angaben zu Ihrem Vermögen und dessen Herkunft. Hier müssen wir u.U. entsprechende Nachweise anfordern.
Wenn Sie einen PeP-Status erlangt haben, sind wir gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 GWG verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Dafür bitten wir um ausführliche Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund, Angaben zu Ihren Einnahmen und deren Herkunft. Außerdem erbitten wir Angaben zu Ihrem Vermögen und dessen Herkunft. Hier müssen wir u.U. entsprechende Nachweise anfordern.