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Folgende Voraussetzungen gelten für die Kontoeröffnung:
- Bei Abschluss muss der Kontoinhaber minderjährig sein
- Alle gesetzlichen Vertreter müssen genannt werden
- Fester Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland
- Ein in Deutschland geführtes Girokonto (Zahlungskonto), das auf den Namen des Kontoinhabers (Minderjährigen) oder deren/dessen gesetzlichen Vertreter(s) lautet
- Eine Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes (wenn dort die Eltern aufgeführt sind), ansonsten einen Auszug aus dem Geburtenregister; wenn der Minderjährige über ein amtlich gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) verfügt, reicht eine entsprechende Kopie
Kontakt
Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr zur Verfügung:
Tel.: 069 24437200