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Fragen und Antworten

Aktuelle Informationen

Namens- und Logoänderung

Warum hat sich NIBC für eine Namens- und Logoänderung entschieden?

Aufgrund des starken Wachstums der vergangenen Jahre entwickelte sich das Privatkundengeschäft unter der Marke „NIBC Direct“ kontinuierlich zum Kern der NIBC Bank. Um dieser Entwicklung auch markentechnisch Ausdruck zu verleihen, werden die beiden Geschäftszweige der NIBC Bank, das Firmenkundengeschäft - bekannt unter der Marke „NIBC“ - sowie das Privatkundengeschäft - bislang unter der Marke „NIBC Direct“ betrieben - zukünftig unter einer gemeinsamen Marke zusammengeführt:

NIBC Direct wird zu NIBC.

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Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf mich als Kunden?

Die Änderung des Markenauftritts bedeutet für Sie, dass wir nun ein neues Logo nutzen und mit der Namensänderung nun „NIBC“ heißen.

Die optischen Neuerungen haben keinerlei Auswirkungen auf das Produktportfolio oder unser Serviceangebot. Sie können also wie gewohnt unsere Services im Online-Banking und unsere Produkte in Anspruch nehmen.

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Ändern sich mit der Namens- und Logoänderung auch die BLZ oder der BIC?

Nein, unsere BLZ sowie den BIC behalten wir bei.

BLZ 512 107 00

BIC NZFMDEF1XXX

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Verändern sich durch die neue Marke auch die Geschäftstätigkeiten der NIBC?

Nein, es ändert sich lediglich der Markenauftritt mit neuem Logo und Farbgebung. Dies hat keinerlei Auswirkung auf das Produktportfolio oder unser Serviceangebot. Sie können also wie gewohnt unsere Services im Online-Banking und unsere Produkte in Anspruch nehmen.

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Nach der Namensänderung kann ich mich nicht mehr in mein Online-Banking einloggen. Was kann ich tun?

Das Online-Banking wurde an unseren neuen Look angepasst. Aus diesem Grund hat sich auch die URL zum Online-Banking geändert (www.onlinebanking-nibc.de). Um sich im Online-Banking anzumelden, müssen Sie dies unbedingt über die neue Website unter www.nibc.de tun.

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Welche konkreten Schritte muss ich tätigen, damit ich wie gewohnt meine NIBC-Leistungen wahrnehmen kann?

Unsere Website ist im Sinne des Logos unter einer neuen URL zu finden (www.nibc.de).

Das Online-Banking wird an den neuen Look angepasst. Mit neuem Logo und neuer Farbgebung, aber weiterhin mit identischem Sicherheitsstandard für unsere Kunden.

Die URL zum Online-Banking ändert sich mit dem Rebranding ebenfalls (www.onlinebanking-nibc.de). Um sich im Online-Banking anzumelden, müssen Sie dies unbedingt über die neue Website unter www.nibc.de tun.

Zudem haben wir unserer App ebenfalls das neue Gesicht verpasst.  Hier werden mobile Banking und neuer Kunden-Login miteinander verbunden.

Ab dem 31. Mai 2023 können Sie sich diese im Apple App Store oder Google Play Store anzeigen lassen und herunterladen.

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Hat die Namens- und Logoänderung Auswirkungen auf bestehende Verträge und Vereinbarungen? / Behalten Altdokumente weiterhin ihre Gültigkeit?

Vor der Namensänderung geschlossene Verträge und Vereinbarungen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit.

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Ändert sich durch die Namensänderung die Einlagensicherung für meine angelegten Gelder?

Nein, die Einlagensicherung bleibt wie bisher. Sie finden alle weiteren Informationen dazu hier.

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Wie erkenne ich, dass es sich nicht um Phishing handelt?

Im Zuge der Änderung unseres Markenauftritts ändern sich auch die Internetadresse und die E-Mail-Adressen. Zukünftig erhalten Sie Nachrichten von kundenservice@nibc.de oder info@nibc.de.

Generell sollten Sie jeden Link in E-Mails und sozialen Netzen vor dem Aufruf sorgsam prüfen. Viele Verdachtsmomente sind auch für Laien erkennbar. Stutzig sollten Sie zum Beispiel werden, wenn die Internetadresse zwar den Namen der jeweiligen Institution enthält, aber in Verbindung mit ungewöhnlichen Zahlen oder Zeichenkombinationen wie in "www.135x-Bank.de".

Auch die Abfrage beispielsweise einer TAN, ohne dass Sie irgendeine Transaktion ausgelöst haben, ist ein klares Indiz für gefälschte Phishing-Seiten. Misstrauisch sollten Sie insbesondere dann werden, wenn Sie nach der Anmeldung etwa bei Ihrer Bank aufgefordert werden, bekannte Daten wie Name, Adresse oder IBAN erneut einzugeben: Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie ebenfalls auf einer gefälschten Webseite gelandet.“

Quelle: BSI - Wie erkenne ich Phishing in E-Mails und auf Webseiten? (bund.de)

Gerne möchten wir erneut darauf hinweisen, dass NIBC keine Nachrichten via Whatsapp oder anderen Messengerdiensten versendet.

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Kann ich meine Ansprechperson auch nach der Namens- und Logoänderung wie gewohnt erreichen?

Selbstverständlich sind wir auch nach der Namensänderung weiterhin für unsere Kunden erreichbar.

Die bekannten Adressen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.

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Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Für weitere Fragen zur Umstellung, steht Ihnen unser Chatbot Lotte auf unserer Website rund um die Uhr zur Verfügung.

Sehr gerne dürfen Sie uns auch direkt kontaktieren. Via kundenservice@nibc.de sind wir für Sie erreichbar.

Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch von montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr unter 069 24437200 erreichen. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

Außerhalb dieser Zeiten, können Sie gerne auf unseren Rückruf-Service zurückgreifen.

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Aktuelle Informationen

Mir wurde ein Aktivierungscode zugesandt, ich habe aber keinen bestellt. Geht das mit rechten Dingen zu?

Sie haben ein Schreiben mit einem beigelegten Aktivierungscode erhalten. Hintergrund ist, dass Sie zu den Kunden gehören, die die Umstellung des TAN-Verfahrens zu SecureGo plus oder sm@rtTAN noch nicht vorgenommen haben. Wir hatten diesbezüglich mehrfach informiert und erinnert.

Der Versand des Aktivierungscodes ist durch NIBC automatisch veranlasst worden. Um Ihr Online-Banking wieder vollumfänglich nutzen zu können, nutzen Sie bitte den Ihnen zugesandten Aktivierungscode gem. Anleitung.

Sollten Sie kein Smartphone haben oder sollte die Verwendung einer App für die Freigabe von Aufträgen im Online-Banking nicht in Frage kommen, bestellen Sie bitte die kostenpflichtige sm@rtTAN-Karte mit dem im Anschreiben beigefügten Formular.

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Warum wird der Kundenlogin von meinem Antivirenschutzprogramm als Phishing ausgewiesen?

Je nach Hersteller der von Ihnen genutzten Schutzsoftware kann es zu einer falschen Erkennung oder einem falschen Alarm beim Kundenlogin von unserer Webseite www.nibc.de kommen, da Ihr Antivirusprogramm unsere Webseite fälschlicherweise als infiziert erkennt. Dies tritt immer dann auf, wenn unsere Webseite eine Aktion ausführt, die dem Antivirenprogramm als eine virenähnliche Aktivität erscheint. Bitte beachten Sie, dass unser Online-Banking für folgende Browser optimiert wurde:

  • Mozilla Firefox (ab Version 26.0)
  • Internet Explorer (ab Version 11.0)
  • Google Chrome (ab Version 30)

Weitere Informationen zum Thema Technik und Online-Sicherheit finden Sie hier.

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Sie haben Fragen an das Service Center?

Sie können sich gerne weiterhin an unser Service Center wenden.

Sie erreichen uns Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr telefonisch unter 069 24437200.

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BGH Urteil vom 27. April 2021

Hier finden Sie alle Informationen zum BGH Urteil vom 27. April 2021.

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Geschäftsentwicklung der Bank

NIBC Bank N.V. weist ein erfolgreiches Jahr und eine starke Kapital- und Liquiditätsposition auf. Weitere Informationen können Sie hier einsehen.

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AGB Zustimmungsprozess

Wieso muss ich bei den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?

Nach den bisherigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen galt bei Änderungen der AGB Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung zu den Ihnen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten angebotenen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht angezeigt haben. Mit einem Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diesen Änderungsmechanismus für unwirksam erklärt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat anknüpfend an das Urteil gegenüber allen Banken ihre Erwartung erklärt, alle Kundinnen und Kunden über die Entscheidung des BGH und dessen Auswirkungen zu informieren und deren Zustimmung zu den AGB einzuholen, um die Vertragsverhältnisse im Interesse der Rechtssicherheit auf eine wirksame Grundlage zu stellen. Wir benötigen daher Ihre aktive Zustimmung zu allen Geschäftsbedingungen der Bank (Allgemeine Geschäftsbedingungen und produktbezogene Vereinbarungen), um auch zukünftig eine reibungslose Geschäftsbeziehung führen zu können.

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Was ändert sich für mich durch die aktive Zustimmung?

Die produktbezogenen Vereinbarungen zum Stand 01. November 2020 bleiben inhaltlich unverändert. Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.

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Wo finde ich die genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Geschäftsbedingungen?

Eine genaue Gegenüberstellung der alten Fassung zur neuen Fassung der geänderten Vereinbarungen in Form einer sogenannten Synopse finden Sie unter www.nibc.de/agb2022. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir dies aus der direkten Kommunikation mit Ihnen herausgelöst. So können Sie diese auch später noch einsehen.

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Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?

Ganz einfach und bequem im Online-Banking: Loggen Sie sich hierzu mit ihrem NIBCode / Alias und Ihrer PIN in das Online-Banking von NIBC ein. Hier erscheint eine Seite für Ihre Zustimmung. Laden Sie die dort zur Verfügung gestellten Dokumente zum Lesen und zur Aufbewahrung herunter. Bestätigen Sie anschließend durch Setzen eines Häkchens das Herunterladen. Wählen Sie den Button „Zustimmen“. Unabhängig davon wie viele Produkte Sie bei NIBC führen, müssen Sie den Prozess nur ein Mal für Ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen. Übrigens: Die heruntergeladenen Unterlagen stellen wir zusätzlich automatisch in Ihr Online-Postfach ein.

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Kann ich auch formlos per E-Mail oder Briefpost zustimmen?

Nein, das geht leider nicht. Wir müssen sicherstellen, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für diese Änderung der AGB relevant sind, heruntergeladen haben. Bitte folgen Sie dem Ihnen beschriebenen Weg zur Zustimmung.

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Kann ich auch über die Banking App zustimmen?

Nein, das geht leider nicht. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Online-Banking über die Webseite.

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Wieso wird mir diese Seite im Online-Banking bei jedem Login angezeigt?

Die Seite wird Ihnen so lange angezeigt, bis Sie den AGB innerhalb der vorgesehenen Fristen zugestimmt haben. Haben Sie zu einem vorherigen Zeitpunkt „Später“ ausgewählt, wird Ihnen die Seite beim nächsten Login wieder angezeigt.

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Was passiert, wenn ich den Geschäftsbedingungen nicht aktiv zustimme?

Die Zustimmung zu unseren aktuell gültigen AGB und produktbezogenen Vereinbarungen ist notwendig, damit wir die Kundenbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft in gewohnter Weise und auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können.

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Ich habe mehrere Kundenbeziehungen bei NIBC (z.B. eine Einzelkontoverbindung und eine Gemeinschaftskontoverbindung oder als gesetzlicher Vertreter). Muss ich jeweils separat zustimmen?

Wir möchten die Zustimmung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie haben daher die Möglichkeit, über die erste Seite im Online-Banking den Geschäftsbedingungen für sämtliche bei uns geführten Kundenbeziehungen durch einmaliges „Zustimmen“ gleichermaßen zuzustimmen. 

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Genügt die Zustimmung einer Person bei Gemeinschaftskonten?

Alle (Mit-)Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte sie bei NIBC führen, den Prozess einmalig für ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.

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Genügt es, wenn ein gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes zustimmt?

Alle gesetzlichen Vertreter eines Jugend-Kontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte der Minderjährige bei NIBC führt, den Prozess einmalig für die gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.

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Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen, wenn ich keinen Online-Banking Zugang habe?

Ein aktiver Online-Banking Zugang ist wichtig, um Ihre Geschäftsbeziehung bei uns effizient führen zu können. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit wir Ihnen helfen können, die notwendigen Zugänge anzulegen. Als Kunde ohne aktiven Online-Banking Zugang erhalten Sie (oder haben bereits erhalten) einen Brief mit einem personalisierten QR Code. Mit diesem können Sie Ihre Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen erteilen. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Anschreiben.

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Verlangt NIBC Verwahrentgelt mit den neuen Geschäftsbedingungen?

Nein, NIBC verlangt kein Verwahrentgelt auf Ihre Einlagen. Die AGB, denen Sie zustimmen, enthalten keine inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den bereits am 01.11.2020 veröffentlichten Geschäftsbedingungen.

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Erhalte ich eine Bestätigung, wenn ich aktiv zugestimmt habe?

Nein, unser Banksystem verarbeitet Ihre Zustimmung automatisch. Eine separate Bestätigung ist nicht vorgesehen.

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Kann ich im Online-Banking sehen, ob ich den Geschäftsbedingungen zugestimmt habe?

Nein. Sie können allerdings erkennen, dass Sie zugestimmt haben, wenn die Seite für die Zustimmung beim nächsten Login im Online-Banking nicht mehr erscheint.

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Wie werde ich in Zukunft über Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert und wie kann ich dann zustimmen?

Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Sie wie auch zuvor spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden sollen. Zum Wirksamwerden der Änderungen werden wir in Zukunft allerdings Ihre aktive Zustimmung benötigen. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. bei Anpassungen der Geschäftsbedingungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wird eine aktive Zustimmung nicht erforderlich sein.

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