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Ihr Handeln ist JETZT erforderlich, wenn Sie unseren AGB bislang noch nicht  zugestimmt haben.

Bitte erteilen Sie uns Ihr Einverständnis!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher ist davon auszugehen, dass nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Änderungen der Vertragsbedingungen ebenfalls unwirksam sind. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Vertragsbedingungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Sonderbedingungen) neu vereinbaren, um unsere Geschäftsbeziehung auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wieso muss ich bei den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?

Nach den bisherigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen galt bei Änderungen der AGB Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung zu den Ihnen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten angebotenen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht angezeigt haben. Mit einem Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diesen Änderungsmechanismus für unwirksam erklärt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat anknüpfend an das Urteil gegenüber allen Banken ihre Erwartung erklärt, alle Kundinnen und Kunden über die Entscheidung des BGH und dessen Auswirkungen zu informieren und deren Zustimmung zu den AGB einzuholen, um die Vertragsverhältnisse im Interesse der Rechtssicherheit auf eine wirksame Grundlage zu stellen. Wir benötigen daher Ihre aktive Zustimmung zu allen Geschäftsbedingungen der Bank (Allgemeine Geschäftsbedingungen und produktbezogene Vereinbarungen), um auch zukünftig eine reibungslose Geschäftsbeziehung führen zu können.

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Was ändert sich für mich durch die aktive Zustimmung?

Die produktbezogenen Vereinbarungen zum Stand 01. November 2020 bleiben inhaltlich unverändert. Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.

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Wo finde ich die genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Geschäftsbedingungen?

Eine genaue Gegenüberstellung der alten Fassung zur neuen Fassung der geänderten Vereinbarungen in Form einer sogenannten Synopse finden Sie unter www.nibc.de/agb2022. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir dies aus der direkten Kommunikation mit Ihnen herausgelöst. So können Sie diese auch später noch einsehen.

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Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen?

Ganz einfach und bequem im Online-Banking: Loggen Sie sich hierzu mit ihrem NIBCode / Alias und Ihrer PIN in das Online-Banking von NIBC ein. Hier erscheint eine Seite für Ihre Zustimmung. Laden Sie die dort zur Verfügung gestellten Dokumente zum Lesen und zur Aufbewahrung herunter. Bestätigen Sie anschließend durch Setzen eines Häkchens das Herunterladen. Wählen Sie den Button „Zustimmen“. Unabhängig davon wie viele Produkte Sie bei NIBC führen, müssen Sie den Prozess nur ein Mal für Ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen. Übrigens: Die heruntergeladenen Unterlagen stellen wir zusätzlich automatisch in Ihr Online-Postfach ein.

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Kann ich auch formlos per E-Mail oder Briefpost zustimmen?

Nein, das geht leider nicht. Wir müssen sicherstellen, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für diese Änderung der AGB relevant sind, heruntergeladen haben. Bitte folgen Sie dem Ihnen beschriebenen Weg zur Zustimmung.

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Kann ich auch über die Banking App zustimmen?

Nein, das geht leider nicht. Bitte folgen Sie den Anweisungen im Online-Banking über die Webseite.

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Wieso wird mir diese Seite im Online-Banking bei jedem Login angezeigt?

Die Seite wird Ihnen so lange angezeigt, bis Sie den AGB innerhalb der vorgesehenen Fristen zugestimmt haben. Haben Sie zu einem vorherigen Zeitpunkt „Später“ ausgewählt, wird Ihnen die Seite beim nächsten Login wieder angezeigt.

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Was passiert, wenn ich den Geschäftsbedingungen nicht aktiv zustimme?

Die Zustimmung zu unseren aktuell gültigen AGB und produktbezogenen Vereinbarungen ist notwendig, damit wir die Kundenbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft in gewohnter Weise und auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können.

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Ich habe mehrere Kundenbeziehungen bei NIBC (z.B. eine Einzelkontoverbindung und eine Gemeinschaftskontoverbindung oder als gesetzlicher Vertreter). Muss ich jeweils separat zustimmen?

Wir möchten die Zustimmung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie haben daher die Möglichkeit, über die erste Seite im Online-Banking den Geschäftsbedingungen für sämtliche bei uns geführten Kundenbeziehungen durch einmaliges „Zustimmen“ gleichermaßen zuzustimmen. 

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Genügt die Zustimmung einer Person bei Gemeinschaftskonten?

Alle (Mit-)Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte sie bei NIBC führen, den Prozess einmalig für ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.

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Genügt es, wenn ein gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes zustimmt?

Alle gesetzlichen Vertreter eines Jugend-Kontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte der Minderjährige bei NIBC führt, den Prozess einmalig für die gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.

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Wo kann ich den Geschäftsbedingungen aktiv zustimmen, wenn ich keinen Online-Banking Zugang habe?

Ein aktiver Online-Banking Zugang ist wichtig, um Ihre Geschäftsbeziehung bei uns effizient führen zu können. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit wir Ihnen helfen können, die notwendigen Zugänge anzulegen. Als Kunde ohne aktiven Online-Banking Zugang erhalten Sie (oder haben bereits erhalten) einen Brief mit einem personalisierten QR Code. Mit diesem können Sie Ihre Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen erteilen. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Anschreiben.

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Erhalte ich eine Bestätigung, wenn ich aktiv zugestimmt habe?

Nein, unser Banksystem verarbeitet Ihre Zustimmung automatisch. Eine separate Bestätigung ist nicht vorgesehen.

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Kann ich im Online-Banking sehen, ob ich den Geschäftsbedingungen zugestimmt habe?

Nein. Sie können allerdings erkennen, dass Sie zugestimmt haben, wenn die Seite für die Zustimmung beim nächsten Login im Online-Banking nicht mehr erscheint.

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Wie werde ich in Zukunft über Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert und wie kann ich dann zustimmen?

Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Sie wie auch zuvor spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden sollen. Zum Wirksamwerden der Änderungen werden wir in Zukunft allerdings Ihre aktive Zustimmung benötigen. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. bei Anpassungen der Geschäftsbedingungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wird eine aktive Zustimmung nicht erforderlich sein.

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